Wir suchen ehrenamtliche Alltagsbegleiter!!!!

Eintrag vom 10.07.2026

Gesuch 09430 Drebach

Im Förderprogramm »Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren« können Sie ehrenamtlich Personen ab 60 Jahren, die keinen Pflegegrad haben, in deren eigener Häuslichkeit bei der Bewältigung ihres Alltags zur Seite stehen. Im Mittelpunkt stehen gemeinsame Tätigkeiten, die die älteren Menschen einerseits unterstützen, gleichzeitig aber auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Positive gemeinsame Erlebnisse tragen zu einer verbesserten Lebensqualität bei und verhindern soziale Isolation.

Ein erfahrener Projektträger in Ihrer Nähe schließt mit Ihnen eine Ehrenamtsvereinbarung ab, mittels derer Sie sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert sind. Durch diesen Träger werden Sie in die Thematik eingewiesen, erhalten alle nötigen Informationen und werden mit den zu begleitenden Senioren bekannt gemacht. Eine vorherige Schulung ist nicht notwendig. Vielleicht kennen Sie bereits selbst einen älteren Menschen, der sich wünscht, im Alltag begleitet zu werden?

Wenn Sie Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter werden wollen, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

• Sie wohnen im Freistaat Sachsen.

• Sie sind mit der zu begleitenden Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert und

• leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft.

Die Tätigkeiten einer Alltagsbegleiterin oder eines Alltagsbegleiters umfassen:

1. Begleitungen, zum Beispiel zum Arzt, zu Behörden, zum Einkauf, zum Gottesdienst und ähnliches

2. gemeinsame Betätigung im Haushalt, zum Beispiel gemeinsam backen, kochen, Balkon pflegen, Wäsche machen und ähnliches

3. gemeinsame Gestaltung sozialer Aktivitäten, zum Beispiel Spaziergänge, Vorlesen, Spiele, Besuch kultureller Veranstaltungen und Ähnliches

Mit Unterstützung im Haushalt ist keine Dienstleistung im Sinne einer Hauswirtschaftshilfe gemeint. Es geht vielmehr um das gemeinsame Tun notwendiger Dinge, wodurch der begleitete ältere Mensch im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiviert und mobilisiert wird. Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter gewährt der Freistaat Sachsen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 80 Euro im Monat, wenn Sie 32 Stunden im Einsatz waren. Bei einem geringeren Stundenaufwand reduziert sich dieser Betrag anteilig. Für die Auszahlung dieser Aufwandsentschädigung ist der jeweilige Projektträger zuständig. 

AWO Bürgerhaus Drebach

Am Zechengrund 4

09430 Drebach

037341/48068

saskia.kuban @awo-annaberg.org

 

 

Suchender
AWO Bürgerhaus Drebach

Heimat- & Brauchtumspflege, Soziale Dienste: Pflege, Fürsorge & Selbsthilfe, Dachverbände & weitere Organisationen

Am Zechengrund
09430 Drebach