| Liebe Engagierte, liebe Leserinnen und Leser,
lebendiges Engagement braucht Unterstützung – genau hier setzt der Ehrenamtsfonds des Erzgebirgskreises an. In diesem Jahr stellt der Erzgebirgskreis wieder Mittel aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudgets bereit, um Projekte zu fördern, die freiwilligen Einsatz sichtbar machen, anerkennen und gezielt weiterentwickeln.
Geplant sind zwei Aufrufe im Frühjahr und Herbst mit jeweils 25.000 Euro. Gefördert werden Vorhaben, die direkt den engagierten Menschen zugutekommen und neue Impulse für das Ehrenamt vor Ort setzen.
Was wird unterstützt?
Gefördert werden Maßnahmen in drei Bereichen:
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Anerkennung und Wertschätzung (bis max. 500,00 EUR) |
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Gewinnung neuer Engagierter (bis max. 750,00 EUR) |
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Qualifizierung sowie notwendige Ausstattung (bis max. 1.000,00 EUR) |
Dabei können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden. Ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent ist einzuplanen.
Wer kann teilnehmen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen im Erzgebirgskreis – darunter Vereine, Verbände, Kirchengemeinden, Stiftungen sowie Träger der freien Wohlfahrtspflege. Auch Initiativen können gemeinsam mit einem geeigneten Träger ihre Vorhaben umsetzen. Organisationen, die im Haushaltsjahr 2025 eine Förderung aus dem Kommunalen Ehrenamtsbudget erhalten haben, sind im Haushaltsjahr 2026 von der Antragstellung ausgeschlossen.
Jetzt Antrag stellen!
Die Antragstellung ist ab dem 15. April 2026 ausschließlich online über das Bürgerbeteiligungsportal Sachsen möglich und läuft bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel – längstens jedoch bis zum 6. Mai 2026.
Die Auswahl erfolgt nach dem Windhundprinzip: Wer seinen vollständigen und formal korrekten Antrag frühzeitig einreicht, hat die besten Chancen auf eine Förderung.
Hinweis: Das Kommunale Ehrenamtsbudget wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushalts.
Ihr Team der Fachstelle Ehrenamt |