Die Verdienstmedaille kann in drei Stufen verliehen werden:
Bronze (besondere Verdienste)
Silber (hervorragende Verdienste)
Gold (außergewöhnliche Verdienste)
Ausgezeichnet werden können natürliche Personen, die sich in besonderer, hervorragender oder außergewöhnlicher Weise um den Erzgebirgskreis, seine Einwohnerinnen und Einwohner oder um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben.
Vorschlagsberechtigt sind der Landrat und die Mitglieder des Kreistages.
Mit Anregungen kann sich jede Person schriftlich oder elektronisch an den Landrat wenden.
Anregungen können fortlaufend eingereicht werden und sollen bestimmte Angaben enthalten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Tätigkeit, Begründung), soweit bekannt.
Ein Online-Formular wird zur Verfügung gestellt.
Die Entscheidung treffen – abhängig von der Stufe und entsprechend der Richtlinie – der Kreis- und Finanzausschuss oder der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung.
Für die Stufe Bronze besitzt der Landrat außerdem ein eigenes Initiativverleihungsrecht.
Die Verleihung erfolgt durch den Landrat.
Ja. Für die Stufe Bronze kann der Landrat nach eigenem Ermessen eine Verleihung initiieren (Initiativverleihungsrecht). In allen übrigen Fällen entscheiden die dafür zuständigen Gremien.