Der Erzgebirgskreis ehrt Menschen, die sich in besonderer, hervorragender oder außergewöhnlicher Weise um den Landkreis, seine Einwohnerinnen und Einwohner oder um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben. Dazu hat der Kreistag am 10. Dezember 2025 die „Satzung über die Stiftung und Verleihung der Verdienstmedaille des Erzgebirgskreises“ beschlossen. Als sichtbares Zeichen der Würdigung wird die Verdienstmedaille des Erzgebirgskreises in drei Stufen verliehen: Bronze (besondere Verdienste), Silber (hervorragende Verdienste) und Gold (außergewöhnliche Verdienste).

Eine niedrigere Stufe ist dabei keine Voraussetzung für eine höhere; die Stufen können auch nebeneinander getragen werden. Im Mittelpunkt stehen Verdienste im kommunalpolitischen Haupt- und Ehrenamt. Daneben können auch politische Amts- und Mandatsträger sowie Personen aus Gremien, Verbänden, Vereinen, Unternehmen, Verwaltungen und anderen Institutionen ausgezeichnet werden, wenn ihr Engagement der kommunalen Selbstverwaltung oder dem Wohl des Erzgebirgskreises dient.

Einzelheiten – insbesondere Grundsätze für eine Regelverleihung an kommunalpolitisch haupt- und ehrenamtlich tätige Personen – regelt eine Richtlinie, die vom Landrat erlassen wird.

Antworten auf häufige Fragen zu Stufen, Vorschlagsberechtigung, Verfahren und Entscheidungsgremien finden Sie im folgenden FAQ-Bereich. Ebenso ist dort die Satzung und die Richtlinie entsprechend verlinkt.

Häufige Fragen

Die Verdienstmedaille kann in drei Stufen verliehen werden:

  • Bronze (besondere Verdienste)

  • Silber (hervorragende Verdienste)

  • Gold (außergewöhnliche Verdienste)

Ausgezeichnet werden können natürliche Personen, die sich in besonderer, hervorragender oder außergewöhnlicher Weise um den Erzgebirgskreis, seine Einwohnerinnen und Einwohner oder um die kommunale Selbstverwaltung verdient gemacht haben.

Vorschlagsberechtigt sind der Landrat und die Mitglieder des Kreistages.


Mit Anregungen kann sich jede Person schriftlich oder elektronisch an den Landrat wenden.

Anregungen können fortlaufend eingereicht werden und sollen bestimmte Angaben enthalten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Tätigkeit, Begründung), soweit bekannt.

Ein Online-Formular wird zur Verfügung gestellt.

Die Entscheidung treffen – abhängig von der Stufe und entsprechend der Richtlinie – der Kreis- und Finanzausschuss oder der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung.

Für die Stufe Bronze besitzt der Landrat außerdem ein eigenes Initiativverleihungsrecht.

Die Verleihung erfolgt durch den Landrat.

Ja. Für die Stufe Bronze kann der Landrat nach eigenem Ermessen eine Verleihung initiieren (Initiativverleihungsrecht). In allen übrigen Fällen entscheiden die dafür zuständigen Gremien.

FAQs

Nein. Die Stufen können unabhängig voneinander verliehen und nebeneinander getragen werden.

Nein. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Verleihung erfolgt je nach Stufe

  • Bronze: Durch den Landrat in geeignetem Rahmen.

  • Silber und Gold: In der Regel im Rahmen einer Sitzung des Kreistages.

Ja. Die Verleihung wird im Amtsblatt des Erzgebirgskreises veröffentlicht.

Es wird außerdem ein öffentliches Register geführt, das Vor- und Zunamen sowie den Wohnort des Ausgezeichneten enthält und auf der Website des Erzgebirgskreises veröffentlicht wird.

Ja, z. B. bei strafrechtlichen Verurteilungen oder bei unwürdigem Verhalten.


Öffentliches Register

 Verdienstmedaille des Erzgebirgskreises in Gold:

 

 Verdienstmedaille des Erzgebirgskreises in Silber:

 

 Verdienstmedaille des Erzgebirgskreises in Bronze:


Anregung zur Verleihung der Verdienstmedaille des Erzgebirgskreises

Meine Kontaktdaten

Jetzt eine Anregung zur Verleihung der Verdienstmedaille des Erzgebirgskreises einreichen!

Nutzen Sie dafür schnell und unkompliziert das nachfolgende Online-Formular. Alternativ können Sie Ihren Vorschlag auch per E-Mail an ehrenamt@kreis-erz.de oder per Post an Landratsamt Erzgebirgskreis - Fachstelle Ehrenamt, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, senden. Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Falle für eine ordnungsgemäße Verarbeitung Ihrer Anregung zwingend die mit einem * versehenen Angaben analog des Online-Formulars benötigen.

Ihre Kontaktdaten – Angaben der anregenden Person

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Fachstelle Ehrenamt

Landratsamt Erzgebirgskreis

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