1. Halbjahr 2025 | Projektförderung für Kunst- und Kulturprojekte in Sachsen

03. Februar 2025
Förderung News

Antragsfrist bis 1. März 2025

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unterstützt überregional bedeutende Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen. Bewerbungen können in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur sowie spartenübergreifend eingereicht werden.

 

 

Förderschwerpunkte:

  • Projekte mit überregionaler, landesweiter oder internationaler Wirkung

  • Formate mit herausragender Qualität und eigenständigem Profil

  • Beispiele:

    • Bildende Kunst

      • Zeitgenössisches Kunstschaffen: Beispiel: Eine Ausstellung regionaler Künstler mit innovativen Ansätzen, begleitet von einer Publikation zur Dokumentation.

      • Ausstellungen und Wettbewerbe: Beispiel: Ein überregionaler Wettbewerb für Nachwuchskünstler, dessen Gewinnerwerke in sächsischen Museen präsentiert werden.

    • Darstellende Kunst und Musik

      • Festivals und Inszenierungen: Beispiel: Ein internationales Tanzfestival in Dresden mit Künstlern aus Europa.

      • Kompositionsaufträge: Beispiel: Die Schaffung eines neuen Musikstücks durch einen jungen Komponisten, das in Sachsen uraufgeführt wird.

      • Austauschprojekte: Beispiel: Ein Theaterprojekt, das sächsische und ausländische Ensembles für gemeinsame Aufführungen zusammenbringt.

    • Film

      • Dokumentar- und Kurzfilme: Beispiel: Ein Dokumentarfilm über den Wandel sächsischer Industriekultur.

      • Drehbuchentwicklung: Beispiel: Unterstützung für die Entwicklung eines Drehbuchs zu einer Geschichte mit starkem Bezug zur sächsischen Kultur.

      • Internationale Präsentationen: Beispiel: Kostenübernahme für Untertitelungen eines Films, der auf internationalen Festivals gezeigt wird.

    • Literatur

      • Literaturtage und Lesereihen: Beispiel: Eine Veranstaltungsreihe mit Lesungen preisgekrönter Autoren in mehreren Städten Sachsens.

      • Publikationen: Beispiel: Die Erstveröffentlichung eines Werks mit literarischem Schwerpunkt, das auf eine breite überregionale Verbreitung abzielt.

    • Soziokultur

      • Modellhafte Projekte: Beispiel: Ein generationsübergreifendes Theaterprojekt in einer strukturschwachen Region Sachsens.

      • Nachhaltige Bildungsangebote: Beispiel: Kunstkurse, die gezielt sozial benachteiligte Gruppen fördern.

    • Spartenübergreifende Projekte

      • Interdisziplinäre Ansätze: Beispiel: Ein Projekt, das Bildende Kunst und digitale Medien kombiniert.

      • Innovative Formate: Beispiel: Ein Virtual-Reality-Projekt, das historische sächsische Bauwerke interaktiv erlebbar macht.

 

Förderkonditionen:

  • Maximal 50 % der Gesamtkosten, in bestimmten Fällen bis zu 90 %

  • Eigenanteil: mindestens 5 %

  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse (Anteil-, Fehlbedarfs-, Festbetragsfinanzierung)

 

Nicht gefördert werden:

  • Investive Maßnahmen

  • Projekte mit kommerziellen Zielen

  • Heimat- und Brauchtumspflege

 

Antragsberechtigung:

  • Natürliche oder juristische Personen mit Sitz im Freistaat Sachsen

  • Projekte müssen in Sachsen realisiert werden

 

Antragsfristen und Bewerbung:

  • 1. März: Für Projekte ab dem 1. Juli des laufenden Jahres

  • 1. September: Für Projekte ab dem 1. Januar des Folgejahres

  • Bewerbungen sind über das Online-Formular möglich.

 

Weitere Informationen

KDFS: Projektförderung

Ansprechpartner & FAQ

Quelle: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen / 03.02.2025 re