10 Millionen EUR für Amateurmusik in ländlichen Räumen
Im Rahmen des Förderprogramms NEUSTART KULTUR werden 10 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereitgestellt.
Der Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) ist für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Antragsberechtigt sind Amateurmusikensembles aus deutschen Kommunen, mit max. 20.000 Einwohner*innen. Eine regelmäßige Aktivität in 2018/19 ist nachzuweisen.
Das Förderprogramm im Überblick
Antragsstellung: 01.05.2021 – 31.05.2021
Projektzeitraum: 01.07.2021 – 31.12.2021
Förderhöhe: 2.500 EUR – 15.000 EUR
Eigenanteil:
10% der Antragssumme
ehrenamtliche Arbeit darf einberechnet werden
Förderfähig: z.B. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen.
Fördermodule:
Modul A: Kreativer Neustart, z.B. durch Gemeinschaftskonzerte oder innovative Proben- und Aufführungsformen
Modul B: Mitgliedergewinnung, z.B. durch neue Formen der Ansprache oder Projekte mit breiter Teilhabe und Diversität
Modul C: Strukturstärkung, z.B. durch Weiterbildungen, Organisationsentwicklung, digitales Arbeiten
Weitere Informationen und zur Antragsstellung
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
Ortrudstraße 7, 12159 Berlin
Tel.: 030 - 60 98 07 81-0
Cluser Str. 5, 78647 Trossingen
Tel.: 07425 - 32 88 06-0
Quelle: Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. / 26.04.2021 re