Aktionstopf für Jugendliche in Sachsen

09. März 2026
Förderung

in ländlichen Regionen | bis zu 5.000 Euro

Junge Menschen in Sachsen können ihre Projekte zur Förderung von Demokratie und Bürgerrechten künftig mit finanzieller Unterstützung umsetzen. Das neue Förderprogramm „Aktionstopf für Jugendliche in Sachsen“ richtet sich an Jugendgruppen und Vereine, die sich in ländlichen Regionen engagieren. Finanziert wird die Initiative von der Alexander Gruner Stiftung und der Sebastian Cobler Stiftung.

 

 

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Gefördert werden gemeinnützige Vereine, die überwiegend von jungen Menschen getragen werden, sowie informelle Jugendgruppen ab drei Mitgliedern aus Sachsen.

  • Jugendliche im Sinne der Förderung sind Personen zwischen 14 und 27 Jahren.

  • Minderjährige benötigen eine volljährige, unterschriftsberechtigte Person, z. B. einen Erziehungsberechtigten.

 

Was wird gefördert?

Die Förderung unterstützt alle Maßnahmen, die demokratisches Engagement und antirassistische Arbeit stärken. Dazu zählen unter anderem:

  • Bildungsangebote, Workshops, Kampagnen und Ausstellungen

  • Aktionen zur Demokratieförderung in der Region

  • Technik und Material für Veranstaltungen

  • Renovierungen und Schutzmaßnahmen für Jugendtreffs

  • Interner Gruppenbedarf wie Weiterbildungen oder Bildungsfahrten

  • Maßnahmen zu Awareness und Schutzkonzepten bei Veranstaltungen

Nicht gefördert werden Projekte außerhalb Sachsens, ausschließlich kulturelle oder sportliche Aktivitäten ohne demokratischen Bezug sowie Personalkosten. Anträge aus den Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig werden nachrangig behandelt.

 

Förderhöhen

  • Maximalförderung: 5.000 Euro

  • Fördermittel pro Jahr: 27.000 Euro (für 2026 und 2027)

  • Anträge bis 1.000 Euro: laufend, Bewilligung innerhalb von 3 Wochen

  • Anträge über 1.000 Euro: zwei Stichtage pro Jahr – 4. März 2026 und 26. August 2026

 

Fristen und Ablauf

  • Antragstellung: formloser Antrag (1–3 A4-Seiten) inklusive Kosten- und Finanzierungsplan

  • Nachweise: Vereinsregisterauszug, Satzung oder Erklärung für informelle Gruppen, Bankverbindung

  • Projektlaufzeit: 1 Woche bis max. 12 Monate

  • Nach Projektabschluss: kurzer Bericht (0,5–2 A4-Seiten) und Übersicht über die Mittelverwendung

 

Der Vergabebeirat, bestehend aus fünf Jugendlichen aus sächsischen Jugendgruppen sowie dem Beirat des Kulturbüro Sachsen e.V., entscheidet über Anträge über 1.000 Euro.

 

Weitere Informationen und Kontakt

Bei Fragen zur Förderfähigkeit oder Antragsstellung stehen Daniel Krellmann und Ina Lorenz vom Mobilen Jugendkulturbüro beratend zur Seite:

Bautzner Str. 20
01099 Dresden
Telefon: 0351 – 32 33 660
Mobil: 0157 – 80 53 55 87 (Daniel), 0178 – 617 48 42 (Ina)
E-Mail: junge-demokratie@kulturbuero-sachsen.de

Aktionstopf für Jugendliche in Sachsen – Kulturbüro Sachsen e.V.

 

Quelle:  Kulturbüro Sachsen e.V./ 05.03.2025 re