Allgemeine Projektförderung und Sonderausschreibung „Freiwillige Feuerwehr“

28. Mai 2026
Förderung

Nächste Antragsfrist: 30. Juni 2026 | Förderung für deutsch-tschechische Projekte 

Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds (DTZF) unterstützt auch 2026 wieder gemeinsame Projekte aus Deutschland und Tschechien. Neu gestartet: Die Sonderausschreibung „Freiwillige Feuerwehr – eine Quelle guter Nachbarschaft“, bei der Förderungen von bis zu 70 Prozent der Projektkosten möglich sind.

 

 

 

Die Sonderausschreibung:

Freiwillige Feuerwehren sind weit mehr als reine Einsatzorganisationen. Sie prägen das gesellschaftliche Leben in ihren Gemeinden, fördern das Ehrenamt und schaffen Begegnungen über Grenzen hinweg. Um bestehende deutsch-tschechische Partnerschaften zu stärken und neue Kooperationen anzustoßen, hat der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds gemeinsam mit seinen Partnern die Sonderausschreibung „Freiwillige Feuerwehr – eine Quelle guter Nachbarschaft“ ins Leben gerufen.

 

Förderquote

  • Bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten

 

Projektzeitraum

  • Umsetzung zwischen 1. Juni 2026 und 31. Dezember 2027

 

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Deutsche oder tschechische Gemeinden als Träger von Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr oder Vereine, die im Bereich des Brandschutzes tätig sind und die Rechtsform eines Vereins nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben; auch ein Zweigverein kann Fördermittelempfänger sein, sofern er die Bedingungen der Ausschreibung erfüllt

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden deutsch-tschechische Projekte und Begegnungen, beispielsweise:

  • Partnerschaftstreffen von Freiwilligen Feuerwehren

  • Gemeinsame Übungen und Erfahrungsaustausche

  • Workshops und Fachveranstaltungen

  • Gemeindefeste und Jubiläen mit Feuerwehrbeteiligung

  • Projekte der Jugendfeuerwehren

  • Gemeinsame Wochenenden, Ferienlager oder Wettbewerbe

  • Weitere Vereinsaktivitäten mit deutsch-tschechischem Bezug

Voraussetzung ist die aktive Beteiligung von Partnern aus Deutschland und Tschechien. Die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen oder kommunalen Vertretern ist ausdrücklich erwünscht.

 

Antragsfristen

Kleinere Projekte bis 5.000 Euro

  • Antragstellung jederzeit möglich

  • Vereinfachte und schnellere Bearbeitung

Größere Projekte über 5.000 Euro

  • Antragstellung zu den regulären Stichtagen: 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember 

Für die Sonderausschreibung stehen in den Jahren 2026 und 2027 insgesamt 5 Millionen CZK zur Verfügung.

 

Allgemeine Projektförderung des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds

Der Deutsch-Tschechische Zukunftsfonds unterstützt seit vielen Jahren Projekte, die Menschen aus Deutschland und Tschechien zusammenbringen und die nachbarschaftlichen Beziehungen stärken.

 

Förderbereiche:

  • Jugend und Schule

  • Kultur

  • Publikationen

  • Dialogforen und fachlicher Austausch

  • Partnerschaften von Gemeinden und Vereinen

  • Renovierung von Baudenkmälern

  • Sozialprojekte und Minderheiten

  • Stipendien

 

Wer kann Fördermittel beantragen?

Gefördert werden Projekte, die gemeinsam mit einem deutschen beziehungsweise tschechischen Partner umgesetzt werden.

Antragsteller oder Projektpartner können sein:

  • Vereine

  • Gemeinden

  • Bildungseinrichtungen

  • Organisationen

  • Einzelpersonen

Nicht gefördert werden:

  • Projekte mit kommerzieller Ausrichtung

  • Laufende Betriebs- und Verwaltungskosten

 

Förderhöhe?

  • Der beim Zukunftsfonds beantragte Zuschuss darf bis zu 50 % der Gesamtkosten des Projektes ausmachen (Standard-Förderung).

  • Bei Sonderausschreibungen wie etwa dem „Thema des Jahres“ kann die Förderung bis zu 70 % der gesamten Projektkosten ausmachen.

     

    Frist: 30.06.2026, für Projekte mit einer Laufzeit ab Oktober 2026

    Generell gelten folgende Antragsfristen für die Einreichung von Projekten:

    • Projektstart im 1. Quartal oder später: bis zum 30. September des Vorjahres

    • Projektstart im 2. Quartal oder später: bis zum 31. Dezember des Vorjahres

    • Projektstart im 3. Quartal oder später: bis zum 31. März

    • Projektstart im 4. Quartal oder später: bis zum 30. Juni

    • Antragsfrist Renovierung von Baudenkmälern: 15. August für das darauffolgende Jahr

    • Antragsfristen Stipendien:

      • Hochschulstipendien: 31. Januar für das darauffolgende akademische Jahr

      • Nachbarsprache im O-Ton: fortlaufende Antragstellung

    • Im Programm „Auf geht’s!“ können laufend Anträge eingereicht werden.

     

    Vorbereitung und Einreichung von Anträgen

    • Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal.

    • Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen einige wichtige Hinweise.

     

    Weitere Informationen:

    Projektförderung – Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds

    Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds
    Železná 24
    110 00 Prag 1

    Tel.: 0042 283 850 512
    E-Mail: info@fb.cz


    Quelle: Deutsch-Tschechischer Zukunftsfonds / 28.05.2026 re