Amateurmusikfonds
Der Amateurmusikfonds fördert Modellprojekte, deren Projektziele neue Impulse, Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermitteln.
Was?
Besonders künstlerische, herausragende und zukunftsweisende Projekte der Amateurmusik.
Wer?
Juristische Personen, die gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles sind, deren Träger, Kirchengemeinden, Bands, sofern sie ein e. V. oder eine gGmbH sind, oder andere Organisationen der Amateurmusik, die Träger eines Ensembles sind.
Wann?
Ausschreibungsfrist: 10. Oktober 2023
Projektzeitraum: 01. Januar 2024 – 15. Oktober 2024
Förderhöhe
Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 Euro bis maximal 10.000 Euro erhalten.
Projekte, die landes- oder bundesweit (z. B. Kreis-, Landes- oder Bundesverbände bzw. andere Organisationen der Amateurmusik) wirken, können eine Förderung von 10.000 Euro bis 75.000 Euro erhalten. Dabei geht es nicht um Projekte, die beispielsweise ein Konzert in einem anderen Bundesland durchführen, sondern um Aktivitäten, die für eine größere Region, ein Bundesland, für die gesamte Republik oder für den gesamten überregional arbeitenden Verband von großer Bedeutung sind, mehrere Akteure auf dieser Ebene miteinbeziehen und die Wahrnehmung der Amateurmusik überregional/bundesweit stärken, wie z. B. ein deutschlandweites oder landesweites Festival der Amateurmusik, ein Bundeskongress etc.
Die Jury bewertet die Anträge nach den folgenden Kriterien:
Das Projekt ist besonders künstlerisch, innovativ oder bemerkenswert.
Das Projekt ist gut durchdacht, inhaltlich schlüssig und umsetzbar.
Das Projekt wird durch die Öffentlichkeitsarbeit (in der Region) wahrgenommen und stärkt die Sichtbarkeit der Amateurmusik.
Das Projekt stellt den Verein/Verband zukunftssicher auf.
Mit dem Projekt werden Ansätze für die Lösungen aktueller Herausforderungen erarbeitet.
Das Projekt erreicht eine neue Zielgruppe.
Das Projekt beinhaltet eine ausführliche Kooperationsstrategie und vernetzt sich langfristig aktiv.
Bitte beachten!
Honorare: nur zusätzliche Honorare für Leistungen außerhalb des regulären Probenbetriebes
keine reine Anschaffungsförderung
Anschaffungen: Teilfinanzierungen sind nicht möglich; Einzelwert der Anschaffung max. 800 EUR netto
Verpflegungskosten werden nicht übernommen
Projekte dürfen nicht vor dem 01. Januar 2024 beginnen, d.h. keine Zahlungen und Vertragszeichnungen vor Projektbeginn
Die Antragstellung ist ausschließlich digital möglich.
Weitere Informationen:
Weitere Informationen:
Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V.
E-Mail: info@bundesmusikverband.de
Tel.: 07425 - 32 88 06 0
www.bundesmusikverband.de/
Quelle: Förderdatenbank DSEE/ 08.09.2023 re