Annen-Medaille: Für herausragendes Engagement in der Sozial- oder Familienarbeit
Die „Annen-Medaille“ wird jährlich vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt an bis zu 20 Personen oder Personengruppen verliehen, die sich seit mindestens fünf Jahren in der Sozial- oder Familienarbeit ehrenamtlich engagieren. Die Medaille trägt den Namen der Kurfürstin Anna von Sachsen (1532-1585), die sich zu Lebzeiten besonders für das Gemeinwohl einsetzte.
Voraussetzungen und Vergabekriterien
Die „Annen-Medaille“ wird an Personen oder Personengruppen verliehen, die sich mindestens fünf Jahre lang ehrenamtlich in der Sozial- oder Familienarbeit engagiert haben.
Das Engagement muss uneigennützig, selbstständig und ehrenamtlich sein.
Die Auszeichnung würdigt langjährige Verdienste in den Bereichen „Helfen“, „Pflegen“ und „Fördern“.
Besondere Berücksichtigung finden die Vielfalt der Tätigkeitsbereiche, die Altersverteilung der Engagierten sowie die regionale Verteilung der Vorschläge.
Wer kann Vorschläge einreichen?
Vorschläge können von allen im sozialen Bereich tätigen Organisationen, Gebietskörperschaften und Kirchen aus Sachsen eingereicht werden.
Diese Institutionen haben die Möglichkeit, Einzelpersonen oder Personengruppen vorzuschlagen, die sich in besonders vorbildlicher Weise für das Gemeinwohl engagiert haben.
Einreichungsfrist ist der 31. Mai eines jeden Jahres.
Verleihung
Die Verleihung erfolgt jedes Jahr im Herbst im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung.
Die ausgezeichneten Personen oder Personengruppen erhalten neben der Medaille eine Urkunde.
Weitere Informationen:
Annen-Medaille - Bürgerschaftliches Engagement - sachsen.de
Quelle: SMS/ 28.02.2025 re