Annen-Medaille: Für herausragendes Engagement in der Sozial- oder Familienarbeit

28. Februar 2025
Wettbewerbe & Auslobungen News

Vorschlagsfrist: 31. Mai 2025

Die „Annen-Medaille“ wird jährlich vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt an bis zu 20 Personen oder Personengruppen verliehen, die sich seit mindestens fünf Jahren in der Sozial- oder Familienarbeit ehrenamtlich engagieren. Die Medaille trägt den Namen der Kurfürstin Anna von Sachsen (1532-1585), die sich zu Lebzeiten besonders für das Gemeinwohl einsetzte.

 

 

 

Voraussetzungen und Vergabekriterien

  • Die „Annen-Medaille“ wird an Personen oder Personengruppen verliehen, die sich mindestens fünf Jahre lang ehrenamtlich in der Sozial- oder Familienarbeit engagiert haben.

  • Das Engagement muss uneigennützig, selbstständig und ehrenamtlich sein.

  • Die Auszeichnung würdigt langjährige Verdienste in den Bereichen „Helfen“, „Pflegen“ und „Fördern“.

  • Besondere Berücksichtigung finden die Vielfalt der Tätigkeitsbereiche, die Altersverteilung der Engagierten sowie die regionale Verteilung der Vorschläge.

 

Wer kann Vorschläge einreichen?

  • Vorschläge können von allen im sozialen Bereich tätigen Organisationen, Gebietskörperschaften und Kirchen aus Sachsen eingereicht werden.

  • Diese Institutionen haben die Möglichkeit, Einzelpersonen oder Personengruppen vorzuschlagen, die sich in besonders vorbildlicher Weise für das Gemeinwohl engagiert haben.

  • Einreichungsfrist ist der 31. Mai eines jeden Jahres.

 

Verleihung

  • Die Verleihung erfolgt jedes Jahr im Herbst im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung.

  • Die ausgezeichneten Personen oder Personengruppen erhalten neben der Medaille eine Urkunde.

 

Weitere Informationen:

Annen-Medaille - Bürgerschaftliches Engagement - sachsen.de

Annen-Medaille - Amt24 

Vorschlagsformular 

 

Quelle: SMS/ 28.02.2025 re