Aufruf: Werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer!

08. Januar 2025
Unser Ehrenamt News

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag | 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt, mitten in den sächsischen Winterferien. Dies stellt viele Kommunen vor die Herausforderung, genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden. Wahlhelfer sind unverzichtbar, um den reibungslosen Ablauf von der Stimmabgabe bis zur Auszählung der Stimmen sicherzustellen. Engagierte Bürgerinnen und Bürger werden daher dringend gesucht, um die Durchführung dieser wichtigen Wahl zu unterstützen.

 

Wer kann Wahlhelfer werden?

Jede wahlberechtigte Person, die:

  • mindestens 18 Jahre alt ist,

  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet lebt,

  • deutsche Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger ist,

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Personen, die selbst kandidieren oder Vertrauenspersonen eines Wahlvorschlags sind, können nicht als Wahlhelfer tätig werden.

 

Warum mitmachen?

  • Unterstützen Sie die demokratische Willensbildung.

  • Die Übernahme eines Ehrenamtes ist ein Ausdruck von gesellschaftlichem Engagement.

  • Wahlhelfer erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung („Erfrischungsgeld“).

 

Einsatzzeiten

  • Die gesetzliche Wahlzeit ist von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr festgelegt.

  • Je nach Organisation kann es zu einer Schichteinteilung kommen.

  • Der Einsatz endet, sobald am Wahlabend alle Stimmen ausgezählt sind.

 

Aufgaben eines Wahlhelfers

  • Überprüfung der Wahlberechtigung und Ausgabe der Stimmzettel.

  • Überwachung des Wahlablaufs und Sicherstellung der Einhaltung aller Vorschriften.

  • Auszählung der Stimmen und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.

 

Interessiert?

Dann melden Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.