Aufruf: 4. Ausschüttung aus dem BergbauErbe-Fonds

15. August 2025
Förderung News

Frist: 30. September 2025 | bis zu 1.000 Euro

Der Förderverein Montanregion Erzgebirge e. V. startet den Aufruf zur 4. Ausschüttung aus dem BergbauErbe-Fonds. Ziel des BergbauErbe-Fonds ist die Bewahrung, Pflege, Erforschung und Vermittlung des Erbes und der Traditionen der Montanregion Erzgebirge. Gemeinnützige Vereine, Institutionen und Einrichtungen mit bergbaulichen Arbeitsschwerpunkten können sich um finanzielle Zuwendungen bewerben, um ihre Projekte zu realisieren.

 

Wer kann gefördert werden?

  • Antragsberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Vereine, Institutionen und Einrichtungen.

  • Jeder Antragsteller kann nur einen Antrag pro Objekt einreichen, wobei eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtkosten untersagt ist.

 

Was kann gefördert werden?

  • Gefördert werden können Kleinprojekte mit bis zu 1.000 Euro, um

    • Bergbaukultur zu erhalten,

    • Ehrenamt zu stärken,

    • Bergbautraditionen zu beleben und

    • Nachwuchs zu fördern.

 

Bewerbungen und Fristen?

  • Interessierte Antragsteller können ihre vollständigen Unterlagen bis zum 30. September 2025 einreichen.
    Zum Antragsformular Kleinprojekte 

  • Folgende Dokumente sind erforderlich:

    • Antragsformular mit Projektbeschreibung sowie Kosten- und Finanzierungsplan

    • Freistellungsbescheid/Gemeinnützigkeitsbescheinigung vom Finanzamt

    • Registerauszug (nicht älter als 1 Jahr)

    • ggf. Nachweis der Nichtvorsteuerabzugsberechtigung

    • ggf. Fotos, Pläne

    • ggf. gültige denkmalschutzrechtliche Genehmigung

 

Weitere wichtige Informationen

  • Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses und deckt bis zu 80% der Antragssumme, in begründeten Fällen bis zu 100%, ab.

  • Die maximale Fördersumme beträgt 1.000 Euro.

  • Nach Abschluss des geförderten Projekts müssen die Mittel gegenüber dem Förderverein Montanregion Erzgebirge e.V. abgerechnet werden.

  • Dies geschieht mittels eines Verwendungsnachweises, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht und durch geeignete Unterlagen (z.B. Fotos, Teilnehmerlisten) ergänzt wird.

  • Der Förderverein Montanregion Erzgebirge e.V. behält sich das Recht vor, Bilder und Berichte über die geförderten Projekte unentgeltlich für Veröffentlichungen zu nutzen. Antragsteller müssen sicherstellen, dass alle eingereichten Materialien den datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen.

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung, und die Daten der Antragsteller werden gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) behandelt.

 

Weitere Informationen und Antragsunterlagen: 

BERGBAUERBE-FONDS – Förderverein Montanregion Erzgebirge e.V.

25_08-BEF-Vergaberichtlinien.pdf

BEE Antrag Kleinprojekte 2020

25_08-BEF-Datenschutzhinweis.pdf

 

Förderverein Montanregion Erzgebirge e.V.
Geschäftsstelle
Silbermannstraße 2
09599 Freiberg

Tel.: 03731- 39 2455 
E-Mail: kontakt@fv-montanregion-erzgebirge.de
www.fv-montanregion-erzgebirge.de  

 

Quelle: Förderverein Montanregion Erzgebirge e. V. / 15.08.2025 re