„Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ 2025 in Sachsen

07. Mai 2025
Förderung

Aufruf | Frist: 26. Mai 2025

Das Sächsische Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) hat den Aufruf zum Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ für das Jahr 2025 veröffentlicht. Dieses Programm zielt darauf ab, die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen zu fördern und unterstützt die Umsetzung der regionalen LEADER-Entwicklungsstrategien.

 

Ziel des Programms

Das Hauptziel des Programms ist es, die Attraktivität der Dorfkerne und Ortszentren durch die Revitalisierung von Gebäuden, Gemeinschafts- und Bildungseinrichtungen sowie ein generationengerechtes und barrierefreies Angebot an öffentlichen Freiräumen zu steigern. Durch die Förderung von kommunalen Vorhaben sollen lmpulse für die Innenentwicklung im ländlichen Raum gesetzt werden. Damit werden insbesondere öffentliche Einrichtungen, Angebote der Bildung und Betreuung, Freizeitangebote sowie die medizinische Grundversorgung unterstützt. Die Gestaltung von dörflichen Plätzen und Freiflächen trägt zu einem attraktiven Ortsbild bei.

Förderbereiche und -höhen

Das Programm umfasst verschiedene Fördergegenstände wie:

  • Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen zur Erhaltung oder Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen sowie öffentlichen Einrichtungen

  • Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen zur Schaffung, Verbesserung und Sicherung von Schulen, Hort und Kita

  • Baumaßnahmen zur Schaffung, Verbesserung und Erhaltung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie zur Verbesserung und Erhaltung bestehender Freibäder

  • Gestaltung von dörflichen Plätzen und Freiflächen

  • Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden und zugehörigen baulichen Anlagen für medizinische Einrichtungen

  • im Zusammenhang mit der Baumaßnahme erforderliche Abrissarbeiten

 

Die Fördermittel belaufen sich auf insgesamt 10 Millionen Euro, die einwohnerbezogen in zehn Teilbudgets zur Verfügung gestellt werden. Pro Vorhaben werden zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro gewährt. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 70%, kann aber zwischen 50% und 75% variieren.

Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen

  • Zuwendungsempfänger sind Gemeinden in den 30 anerkannten LEADER-Gebieten Sachsens.

  • Vorhaben in Orten und deren Gemarkungen bis 5.000 Einwohner gemäß dem räumlichen Geltungsbereich für investive Maßnahmen

  • Vorhaben im Einklang mit den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie des jeweiligen LEADER-Gebietes

  • Vorhaben müssen die demografische Entwicklung berücksichtigen.

 

Verfahren, Fristen unf Unterlagen

  • Die Auswahl der Vorhaben, für die ein Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden kann, erfolgt durch die LAG-Gruppierungen.

  • Die Anträge können bis zum 26.05.2025 bei den zuständigen LEADER-Aktionsgruppen (LAG) eingereicht werden.

  • Die Auswahl der Vorhaben durch die LAG-Gruppierungen erfolgt bis spätestens 20.06.2025.

  • Die vollständigen Förderanträge sind bis zum 22.08.2025 bei den Bewilligungsbehörden der Landkreise einzureichen.

  • Nachrücker haben bis zum 19.09.2025 Zeit für ihren Antrag.

  • Einreichung von Vorhabensbeschreibung und Antragstellung mittels standardisierter Formulare.

 

Weitere Informationen

Bekanntmachung

 


Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) / wu