Ausschreibung für Besondere Initiativen

15. Juni 2022
Förderung

Projekte mit einer sachsenweiten und nachhaltigen Wirkung gesucht!

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft sucht besondere Projekte mit einer sachsenweiten und vor allem nachhaltigen Wirkung. Diese Projekte sollen die innovative, artenschützende und klima- wie ressourcenschonende Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft, der Aquakultur und Fischerei, des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes sowie im Bereich Energie unterstützen. 

 

 

 

Aus welchen Fachbereichen dürfen die Projekte kommen?

Projekte sollen in den nachfolgend aufgelisteten Bereichen angesiedelt sein:

  • Nachhaltige Sicherung der natürlichen, biologischen Vielfalt und Verbesserung der Gewässerqualität,

  • Tierzucht, tierische Produktion,

  • Gartenbau, pflanzliche Produktion,

  • Ökolandbau,

  • Qualitätssicherung, Agrarmarketing, regionale Wertschöpfung,

  • Integrierte, naturnahe und nachhaltige Waldwirtschaft,

  • Klimaschutz,

  • Kreislaufwirtschaft und

  • Energie.

 

 Wer kann eine Förderung erhalten?

  • Begünstigte der Projektförderung können natürliche Personen und

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein.

 

Wie hoch ist die Zuwendung?

  • Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, in der Regel als Anteilsfinanzierung.

  • Der Zuwendungsbetrag muss je Zuwendung mindestens 4.000 EUR und darf abweichend von Ziffer 5.1. d) der FRL BesIn/2021 höchstens 90.000 EUR betragen.

  • Die Höhe des Fördersatzes ist abhängig von den Projektinhalten und beträgt 50% bis 100 %.

 

Bewerbung und Fristen?

 

Weitere Informationen:

Startseite - Förderportal - sachsen.de 

REVOSax Landesrecht Sachsen - Förderrichtlinie Besondere Initiativen – FRL BesIn/2021 [SMEKUL] 

 

Beratungstermine können unter der Tel.-Nr. 0351 8928-3301 vereinbart werden.

 

Quelle: Landesverband Nachhaltiges Sachsen e. V. / SMEKUL/ 15.06.2022 re

 

Vielen Dank an unsere Förderer