Ausschreibung Kleine Hilfe

06. Oktober 2022
Förderung

Für unvorhergesehene Ausgaben | Frist 21. Oktober 2022

Gemeinnützige Vereine sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein, denen aktuell ein kleinerer Betrag fehlt, können die „Kleine Hilfe“ beantragen. Dieser Topf ist offen für Vieles, was gemeinnützige Initiativen benötigen.

 

 

 

 

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Gemeinnützige Vereine sowie

  • Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein.

 

Was wird gefördert?

  • Der Fokus liegt auf akuter finanzieller Hilfe.

  • Das Geld soll bis März 2023 verwendet werden.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Maximalförderung beträgt 1.500 EUR.

  • In dieser Förderrunde werden bis zu 20.000 EUR vergeben.

 

Fristen und Bewerbung?

  • Antragsfrist: 21. Oktober 2022.

  • Der formlose Antrag darf maximal eine DIN-A 4 Seite umfassen,

    • mit mindestens 2 cm Rand an allen vier Seiten,

    • Schriftgröße mindestens 11 Punkt.

  • Der Förderantrag wird als PDF Anhang per Mail - Betreffzeile „Kleine Hilfe“ - an: antrag@monom-stiftung.org geschickt. 

 

Weitere Informationen:

MONOM - Stiftung für Veränderung 

MONOM
Stiftung für Veränderung
Brandvorwerkstr. 40
04275 Leipzig 

E-Mail: info@monom-stiftung.org 


Quelle: MONOM und NL Netzwerk Tolerantes Sachsen/ 06.10.2022 re

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