Monom Stiftung: Kleine Hilfe für unvorhergesehene Ausgaben
Gemeinnützige Einrichtungen sowie Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein können die Kleine Hilfe beantragen, um ein aktuelles Loch in der Finanzierung zu stopfen. Die Arbeit des Vereins muss zu den Kernthemen der Stiftung passen. Dieser Topf ist offen für Vieles, der Fokus liegt auf akuter finanzieller Hilfe, das Geld soll bis März 2025 verwendet werden.
Was sind die Kernthemen der Stiftung?
Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
Förderung von Kunst und Kultur,
Förderung der Jugendhilfe
Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte und Flüchtlinge
Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden
Wer ist antragsberechtigt?
gemeinnützige Vereine
Gruppen und Einzelpersonen gemeinsam mit einem eingetragenen gemeinnützigen Verein.
Was wird gefördert?
Fokus: akute finanzielle Hilfe
Wie hoch ist die Förderung?
Maximalförderung: 1.500 Euro
Budget der aktuellen Förderrunde: bis zu 30.000 Euro
Fristen, Bewerbung und Auswahl?
Antragsfrist: 11. Oktober 2024
Formalitäten: Mail mit Betreff „Kleine Hilfe an: antrag@monom-stiftung.org
vollständig ausgefülltes digitales Antragsformular als *.pdf
aktueller Freistellungsbescheid und Satzung als *.pdf (vorläufige Anerkennung der Gemeinnützigkeit reicht nicht aus)
Anhänge generell nur als *.dpf
Über die Vergabe entscheidet ein Team aus Mitarbeitenden und dem Stiftungsvorstand im November.
Quelle: MONOM Stiftung für Veränderung / wu