Bildungsagenda NS-Unrecht 2026–2029
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ (EVZ) führen das Förderprogramm „Bildungsagenda NS-Unrecht“ ab 2026 in einer zweiten Förderperiode fort. Ziel des Programms ist es, neue Wege der historisch-politischen Bildung zu fördern und die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht in die Gegenwart zu übersetzen.
Die Bildungsagenda stärkt insbesondere das Wissen junger Menschen über die Geschichte des Nationalsozialismus, beleuchtet bisher wenig beachtete Perspektiven verfolgter Gruppen und fördert Kompetenzen gegen Diskriminierung, Rassismus und Rechtsextremismus.
Wer kann Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Institutionen mit Sitz in Deutschland.
Die Projekte müssen in Deutschland durchgeführt werden.
Kooperationspartner dürfen ihren Sitz auch im europäischen Ausland haben, sofern dies für die Projektinhalte sinnvoll ist.
Organisationen, die bereits in der ersten Förderperiode (2021–2025) unterstützt wurden, können sich erneut bewerben, werden aber nachrangig berücksichtigt.
Projektträger, die bereits in der ersten Ausschreibungsrunde 2026–2029 gefördert werden, sind von einer weiteren Förderung in diesem Zeitraum ausgeschlossen.
Für was kann Förderung beantragt werden?
Gefördert werden Projekte der außerschulischen historisch-politischen Bildung zum Thema NS-Unrecht. Diese sollen:
neue didaktische Zugänge zur Geschichte des Nationalsozialismus entwickeln und praktisch anwenden,
die Perspektiven von verfolgten Menschen in den Mittelpunkt stellen,
die Auseinandersetzung mit Antisemitismus, Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit fördern,
kreative, digitale oder künstlerische Formate nutzen, um historische Themen zeitgemäß zu vermitteln,
oder die Aufarbeitung des NS-Unrechts nach 1945 in der Bundesrepublik thematisieren.
Zielgruppen sind vor allem junge Menschen bis 35 Jahre mit unterschiedlichen Bildungsbiografien und kulturellen Hintergründen. In begründeten Fällen können auch andere Altersgruppen einbezogen werden.
Höhe der Förderung
Antragssumme: mindestens 150.000 Euro, maximal 500.000 Euro
Eigenmittelanteil: mindestens 10 Prozent der beantragten Zuwendung
Laufzeit: bis zu 24 Monate, frühester Projektbeginn ist der 1. Juli 2026
Eine Verlängerung über den 30. Juni 2029 hinaus ist ausgeschlossen.
Gefördert werden Personal- und Sachkosten (einschließlich Honorare für künstlerische oder didaktische Leistungen).
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
Projektskizze: Einreichung bis 30. November 2025 über das digitale Formular der Stiftung EVZ.
Formaler Antrag: Bei positiver Bewertung erfolgt bis Ende Januar 2026 die Einladung zur Antragstellung.
Weitere Informationen
Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft (EVZ)
Friedrichstraße 200
10117 Berlin
Tel.: 030 - 259 297-0
E-Mail: info@stiftung-evz.de
Quelle: Stifung EVZ / 13.11.2025 re

