Bürgerbeteiligung in Sachsen weiter stärken

28. Juli 2025
Förderung

Aktueller Förderaufruf gestartet

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) hat den aktuellen Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung veröffentlicht. Kommunen und zivilgesellschaftliche Träger erhalten erneut die Möglichkeit, Projekte zur Stärkung demokratischer Teilhabe und zur aktiven Mitgestaltung durch Bürgerinnen und Bürger zu beantragen. Ziel ist es, Beteiligungsstrukturen dauerhaft in Sachsen zu etablieren, zivilgesellschaftliches Engagement zu unterstützen und die Qualität von Beteiligungsprozessen spürbar zu verbessern. Die Antragstellung ist bis zum 18. September 2025 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich.

 

Antragstellung & Fristen

  • Antragsfrist: Noch bis zum 18. September 2025 (Ausschlussfrist) können Kommunen und zivilgesellschaftliche Träger ihre Projekte zur Bürgerbeteiligung bei der SAB beantragen. 

 

Wer darf Anträge stellen?

  • Kommunale Gebietskörperschaften im Freistaat Sachsen. Verbünde mehrerer Kommunen sind möglich.

  • Gemeinnützige Vereine, Verbände, Stiftungen oder GmbHs mit Sitz in Sachsen – in Sonderfällen auch außerhalb (abhängig von Kooperationspartnern). 

 

Förderzweck & förderfähige Vorhaben

Förderfähig sind Projekte aus zwei Bereichen:

  • Kommunen: Beteiligung der Einwohner an politischen Willensbildungsprozessen, Aufbau verankerter Beteiligungsstrukturen (z. B. Modellkommune, Bürgerkommune), Kompetenzaufbau, Austausch.

  • Zivilgesellschaft: Vorhaben zur Bürgerbeteiligung (inklusive für Kinder/Jugendliche), Kompetenzentwicklung, Austausch.

 

Förderhöhe & -bedingungen

  • Mindestsumme: 5.000 Euro 

  • Kommunale Einzelvorhaben: bis zu 10.000 Euro, Modellkommunen: bis zu 35.000 Euro jährlich, Bürgerkommune (groß): bis zu 80.000 Euro jährlich 

  • Zivilgesellschaftliche Träger: bis zu 80.000 Euro pro Projekt 

  • Eigenanteil: Förderquote bis 90 % der zuwendungsfähigen Kosten

  • Projektlaufzeiten: Kommunalprojekte bis zu 3 Jahre, zivilgesellschaftliche Vorhaben bis zu 2 Jahre 


Weitere Informationen: 

Förderaufruf - Bürgerbeteiligung in Sachsen - sachsen.de 

Sächsisches Amtsblatt Nr. 28/2025

Bürgerbeteiligung - sab.sachsen.de

Digitale Informationsveranstaltungen 

 

Für Fragen steht das Servicecenter der SAB per E-Mail unter buergerbeteiligung@sab.sachsen.de zur Verfügung.

 

Quelle: Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung / 28.07.2025 re