Bußgeldlisten
Gemeinnützige Organisationen haben die Möglichkeit, finanzielle Mittel aus Geldauflagen zu erhalten, die im Rahmen von Strafverfahren verhängt werden. Diese sogenannten Bußgelder oder Geldauflagen können nicht frei gespendet werden, sondern müssen auf gerichtlicher Anordnung an gemeinnützige Einrichtungen gezahlt werden. Um für solche Zuweisungen berücksichtigt zu werden, müssen sich Organisationen in eine sogenannte Bußgeldliste eintragen lassen. Diese Liste dient Gerichten und Staatsanwaltschaften als Orientierung bei der Auswahl möglicher Empfänger.
Wer kann sich eintragen lassen?
Eintragungsfähig sind gemeinnützige Organisationen, die in einem der folgenden Bereiche tätig sind:
Opferhilfe
Kinder- und Jugendhilfe
Straffälligen- und Bewährungshilfe
Gesundheits- und Suchthilfe
Förderung von Sanktionsalternativen oder der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen
Die Organisation muss als gemeinnützig anerkannt sein und ihren Sitz in Sachsen haben, um in die Liste des Oberlandesgerichts Dresden aufgenommen zu werden.
Voraussetzungen für den Eintrag
Für eine Aufnahme in die Bußgeldliste müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
Satzung des Vereins oder der Organisation
Vereinsregisterauszug
aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt
Darüber hinaus ist eine Verpflichtungserklärung auszufüllen, die nach der ersten Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt wird.
Eintragungsmodalitäten und Fristen
Die Bewerbung erfolgt formlos per E-Mail an das Oberlandesgericht Dresden. Nach Eingang der Anfrage erhalten die Organisationen eine Checkliste mit allen einzureichenden Dokumenten. Die Aufnahme in die Liste erfolgt zweimal jährlich:
zum 1. Mai
zum 1. November
Einmal eingetragen, erscheint die Organisation in der Liste, auf die Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Zuweisung von Geldauflagen zugreifen können. Eine Aufnahme erhöht die Chance, berücksichtigt zu werden, stellt jedoch keine Garantie dar.
Weitere Informationen
In die Bußgeldliste eintragen lassen - Geldauflage 2025
Zuständige Stelle:
Oberlandesgericht Dresden
Schlossplatz 1
01067 Dresden
E-Mail: ReferatI.3@olg.justiz.sachsen.de
Quelle: Oberlandesgericht Dresden/ 23.05.2025 re