Demokratieförderprogramm »Weltoffenes Sachsen«

06. Mai 2025
Förderung News

Förderschwerpunkte für 2026 festgelegt

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die Förderschwerpunkte des Demokratieförderprogramms »Weltoffenes Sachsen« (WOS) für das Jahr 2026 veröffentlicht. Das Programm richtet sich an Initiativen, Vereine und Organisationen, die sich für demokratische Kultur, Vielfalt und den Abbau gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Freistaat engagieren. Die Antragstellung für die einzelnen Fördersäulen ist ab sofort möglich – begleitet von einem erweiterten Beratungsangebot.

 

Drei Fördersäulen mit klaren Schwerpunkten

Die Richtlinie »Weltoffenes Sachsen« strukturiert sich in mehrere Säulen, von denen für das Jahr 2026 insbesondere die folgenden drei im Fokus stehen:

A) Landesweite Fachnetzwerke:
Für die neue Förderperiode 2026 bis 2028 stehen vier Themenfelder im Mittelpunkt: Der Abbau von Antisemitismus, Antiromaismus/Antiziganismus, antimuslimischem Rassismus sowie die Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure. Projekte können bis zu 150.000 Euro jährlich erhalten. Voraussetzung ist eine Zusammenarbeit von mindestens drei Partnern, darunter ein staatlicher und ein zivilgesellschaftlicher Träger. Anträge sind bis zum 30. Juni 2025 über die Sächsische Aufbaubank einzureichen.

B) Regionale Netzwerke:
Pro Landkreis oder kreisfreier Stadt kann erneut ein Netzwerk mit jährlich bis zu 120.000 Euro gefördert werden. Auch hier gilt der Stichtag 30. Juni 2025 für die Antragstellung. Neu ist die Einführung sogenannter Rahmenwirkmodelle, die die Maßnahmen systematisch verknüpfen und eine wirkungsorientierte Planung und Evaluation ermöglichen sollen.

C) Projekte zur Demokratieförderung:
In dieser Fördersäule werden Projekte unterstützt, die sich gezielt an Menschen in einem bestimmten Landkreis oder einer kreisfreien Stadt richten. Die Finanzierung erfolgt über sogenannte Regionalbudgets. Wie hoch diese Budgets genau ausfallen, wird entschieden, sobald der sächsische Landeshaushalt für 2025 und 2026 rechtskräftig ist. Anträge können bis zum 30. September 2025 gestellt werden. Die maximale Fördersumme pro Landkreis oder kreisfreier Stadt beträgt 140.000 Euro pro Jahr – unabhängig davon, wie viele Projekte dort beantragt werden.

 

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind:

  • Eingetragene Vereine, Verbände und gemeinnützige GmbHs (juristische Personen des Privatrechts)

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts

Die Vorhaben müssen in Sachsen durchgeführt werden und ihre Wirkung ebenfalls im Freistaat entfalten. Ausgenommen sind Bildungsfahrten (Säule E), bei denen auch Fahrten außerhalb Sachsens möglich sind.

 

Was wird gefördert?

Die geförderten Projekte sollen:

  • demokratische Werte stärken und Handlungskompetenz fördern

  • gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit abbauen (z. B. Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Antiziganismus)

  • Extremismusprävention leisten

Gefördert werden sowohl Personal- als auch Sachkosten. Bis zu 95 % der zuwendungsfähigen Ausgaben können übernommen werden. Die Förderung erfolgt als Projektförderung.

 

Online-Beratungen für Antragsteller

Zur Unterstützung bei der Antragstellung bietet das Sozialministerium Online-Beratungen an:

Teilnehmer können vorab Fragen einreichen. Die Beratungen sollen helfen, das neue Wirkmodell sowie die Antragsvoraussetzungen besser zu verstehen.

 

Weitere Fördersäulen und Besonderheiten

Neben den drei Hauptsäulen gibt es weitere Fördermöglichkeiten:

  • D) Kleinprojekte: Förderung bis max. 10.000 Euro, Antragstellung ganzjährig möglich, jedoch mindestens vier Wochen vor Projektbeginn.

  • E) Bildungsfahrten: Tages- und Mehrtagesfahrten mit pauschalen Fördersätzen pro Teilnehmer. Eigenanteil von mindestens 5 % erforderlich.

  • F) Projekte von besonderem demokratiepolitischem Interesse: Nur auf Aufforderung durch das Ministerium antragsfähig, mit Förderquoten bis zu 100 %.

 

Weitere Informationen

Alle Anträge sind ausschließlich über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen.

Startseite - Weltoffenes Sachsen - sachsen.de

Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS) - sab.sachsen.de

 

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt / Sächsische Aufbaubank / 05.05.2025 re