"Digitalkultur: Erforschen. Erproben. Erfahren."
Mit dem neuen Förderprogramm "Digitalkultur" unterstützt die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Vorhaben an der Schnittstelle von Kunst, Kultur und Digitalität. Für das Jahr 2022 stehen dem Programm bis zu 150.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden Projekte, die digitale Technologien mit kreativen Mitteln erforschen, erproben und erfahrbar machen.
Wer ist antragsberechtigt?
Grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Projektträger, die im Förderzeitraum eine Konzeptförderung von der Kulturstiftung erhalten.
Was kann gefördert werden?
ERFORSCHEN:
Wie verändern digitale Transformationsprozesse unsere Kultur und unsere Lebenswelt?
Welchen Einfluss haben digitale Technologien auf künstlerische und kulturelle Praktiken und wie kann man sie kreativ nutzbar machen?
Welche Akteure bieten sich für den interdisziplinären Austausch an?
Beispiele: Recherchen, Netzwerkaktivitäten, Kooperationen, Workshops und Tagungen.
ERPROBEN:
Wo liegen die ästhetischen, diskursiven und kulturpolitischen Potentiale von Digitalität?
In welchem Verhältnis steht künstlerische und künstliche Intelligenz?
Wie kann man neue kulturelle Konstellationen, die in einer digitalen Kultur entstehen, fruchtbar machen?
Beispiele: Entwicklung und Umsetzung neuer künstlerischer Ausdrucksformen oder Produktionsformate, Prototypen, Modellversuche, künstlerische Artefakte, Anwendungen, Hackathons, Makerspaces oder Digitalwerkstätten.
ERFAHREN:
Wie kann man digitale Kultur mit den Mitteln von Kunst und Kultur für das Publikum erfahrbar machen?
Wie gelingt ein zugleich spielerischer und selbstbestimmter Umgang mit digitalen Medien?
Wie kann die Aneignung spezifischer Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien befördert werden?
Beispiele: öffentliche Workshops und Vermittlungsformate, partizipative Projekte mit Community-Orientierung und Open Source Ansatz, öffentlichen Veranstaltungen, Ausstellungen, Festivals und künstlerische Projekte.
Förderhöhen?
Beantragt werden können zwischen 5.000 EUR und 35.000 EUR,
bis max. 80 % der Gesamtausgaben
Fristen?
Die Bewerbungsfrist endet am 26. September 2021.
Die Entscheidung über die eingegangenen Anträge trifft der Vorstand der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen auf der Grundlage der vorbereitenden Empfehlung der Geschäftsstelle unter Beteiligung fachkundiger Expertinnen und Experten. Die Entscheidung wird im Dezember 2021 schriftlich bekannt gegeben.
Weitere Informationen:
zur Ausschreibung Digitalkultur: Erforschen. Erproben. Erfahren.
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Karl-Liebknecht-Straße 56
01109 Dresden
Frau Alexandra Meißner
Referentin Programmförderung und Kommunikation
Tel.: 0351 - 884 80 15
Mobil: 0162 - 207 49 52
E-Mail: alexandra.meissner@kdfs.de
Quelle: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen: Digitalkultur / 15.09.2021 re