Digitalkultur: Erforschen. Erproben. Erfahren.

17. Juli 2025
Förderung

Kreative Projekte an der Schnittstelle von Kunst und Technologie

Mit dem neuen Förderprogramm „Digitalkultur: Erforschen. Erproben. Erfahren.“ unterstützt die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen innovative Vorhaben, die digitale Technologien mit künstlerischen und kulturellen Mitteln kreativ erforschen, erproben und für das Publikum erfahrbar machen. Ziel ist es, die ästhetische Reflexion digitaler Kultur zu stärken, neue digitale Ausdrucksformen zu fördern und den interdisziplinären Dialog mit Technologie und Wissenschaft zu befördern.

 

Wer kann gefördert werden?

  • Gefördert werden können natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz oder Sitz im Freistaat Sachsen.

  • Ausgeschlossen sind Projektträger, die im Förderzeitraum bereits eine Konzeptförderung der Kulturstiftung erhalten.

 

Was wird gefördert?

  • Erforschen: Projekte, die digitale Transformationsprozesse und deren Einfluss auf Kunst und Kultur untersuchen. Gefördert werden z. B. Recherchen, Netzwerkaktivitäten, Workshops, Kooperationen und Tagungen.

  • Erproben: Entwicklung und Umsetzung neuer künstlerischer Ausdrucksformen, Prototypen, Modellversuche, künstlerische Artefakte sowie Formate wie Hackathons, Makerspaces oder Digitalwerkstätten.

  • Erfahren: Vermittlungsformate, öffentliche Workshops, partizipative Projekte mit Community-Orientierung, Open Source Ansätze sowie Ausstellungen, Festivals und künstlerische Veranstaltungen, die digitale Kultur erlebbar machen.

Das Programm legt besonderen Wert auf die kreative und ästhetische Auseinandersetzung mit Digitalität sowie die nachhaltige Zusammenarbeit mit Akteuren aus Wissenschaft und Technologie.

 

Förderhöhe

  • Gefördert werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

  • Dabei sind Sach-, Honorar- und investive Ausgaben förderfähig, sofern letztere für das Projekt notwendig sind und eine nachhaltige Nutzung gewährleistet ist.

 

Fristen und Antragstellung

  • Die Antragstellung erfolgt online über ein Formular auf der Webseite der Kulturstiftung.

  • Die Bewerbungsfrist endet am 1. September 2025.

  • Dem Antrag sind eine ausführliche Projektbeschreibung (3–5 Seiten), Informationen zu Antragsteller und Kooperationspartnern sowie bei Vereinen Satzung und Gemeinnützigkeitsnachweis beizufügen.

  • Es werden nur Projekte gefördert, deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurde.

 

Hinweise

  • Die Entscheidung über die Förderanträge trifft der Vorstand der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen voraussichtlich Ende 2025, basierend auf Empfehlungen der Geschäftsstelle und Fachgremien.

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

  • Nicht förderfähig sind reine Digitalisierungsprojekte ohne kreativen Bezug, rein kommerzielle Entwicklungen oder wissenschaftliche Forschungsprojekte.

  • Der Verwendungsnachweis muss drei Monate nach Projektabschluss eingereicht werden.

  • Am 7. August 2025, um 14:00 Uhr, findet eine digitale Beratungsstunde zum Förderprogramm „Digitalkultur" statt.
    Zur Anmeldung 

 

Weitere Informationen

KDFS: Digitalkultur

Ansprechpartnerin:
Alexandra Meißner
Referentin Programmförderung und Kommunikation
Tel.: 0351 – 884 80 15
E-Mail: alexandra.meissner@kdfs.de 

 

Quelle: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen/ 17.07.2025 re