Fahrtkostenförderung für sächsische Laienmusik-Ensembles

04. August 2025
Förderung

Jetzt Antrag stellen!

Der Sächsische Musikrat (SMR) unterstützt instrumentale und vokale Laienensembles aus Sachsen mit Fahrtkostenzuschüssen für die Teilnahme an Probelagern, Wettbewerben und internationalen Begegnungen in Deutschland und Europa.

 

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Fahrtkosten bis zu einer Höchstgrenze von 2.000 Euro pro Antrag.

  • Die Regelförderung liegt bei bis zu 1.000 Euro.

  • Eine Maximalförderung bis zu 2.000 Euro ist bei gesonderter Begründung möglich.

  • Die Förderung erfolgt in der Regel als Vollfinanzierung, sodass für die Teilnehmenden keine individuellen Fahrtkosten anfallen.

 

Fördervolumen und Zeiträume

  • Für die Jahre 2025 und 2026 stehen jeweils 100.000 Euro Fördermittel zur Verfügung.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind sächsische Ensembles des instrumentalen und vokalen Laienmusizierens, die an geeigneten Veranstaltungen teilnehmen möchten.

  • Bspw.: Chöre, Bands, Orchester, Spielmannszüge, Posaunenchöre, Gitarrengruppen, usw.

 

Antragsverfahren und Fristen

  • Die Anträge müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden.

  • Für das Jahr 2025 ist die nächste Vergabeentscheidung am 4. September 2025.

  • Anträge für 2025 müssen bis spätestens 28. August 2025 eingereicht werden.

  • Für 2026 erfolgt die Ausschreibung voraussichtlich im November 2025.

 

Antragstellung

  • Bitte füllen Sie das Antragsformular am Computer vollständig aus, speichern es ab und senden es per E-Mail an: tannenberg@saechsischer-musikrat.de

  • Dem Antrag sind drei Kostenvoranschläge von Anbietern mit Firmensitz in Sachsen beizufügen.

  • Bitte reichen Sie keine ausgedruckten und eingescannten Dokumente ein, sondern ausschließlich digitale Dateien.

 

Abrechnung und Bescheid

  • Nach positiver Förderentscheidung erhalten Antragsteller binnen weniger Wochen einen formlosen Bescheid vom SMR.

  • Die Organisation der Fahrt erfolgt durch den Antragsteller.

  • Bei Busreisen rechnet der SMR direkt mit dem Busunternehmen ab.

  • Für Fahrten mit dem ÖPNV erfolgt die Erstattung nach Vorlage der Originalfahrkarten.

 

Wichtig: Kosten für Pkw- oder Flugreisen können nicht übernommen werden. Auch ist eine Förderung nicht rückwirkend möglich.

 

Weitere Informationen und Beratung

Sächsischer Musikrat e.V.: Startseite 

Sächsischer Musikrat e.V.

Geschäftsführer Torsten Tannenberg 
Glashütter Straße 101a
01277 Dresden
Telefon: 0351 - 80 24 28 5
E-Mail: tannenberg@saechsischer-musikrat.de 

 

Quelle: Sächsischer Musikrat e.V. / 04.08.2025 re