Förderangebot: Mobil mit dem E-Bike
Das Förderprogramm Barrierefreiheit für alle der Aktion Mensch folgt der Idee alle Lebensbereiche für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten erreichbar, zugänglich und nutzbar zu machen.
Im Rahmen des Programmmoduls Mikroförderung können sich gemeinnützige, juristische Personen als Projektpartner um die Förderung eines Elektro-Fahrrads bewerben und damit die Mobilität von Menschen mit Behinderung stärken. Bislang wurden 160 E-Bikes bewilligt. Mit der restlichen Fördersumme von ca. 800.000 Euro könnte die Aktion Mensch nochmal doppelt so viele Gemeinschaftsräder auf die Straße bringen.
Wer ist antragsberechtigt?
Sie sind...
...eine juristische Person,
...gemeinnützig,
...haben Ihren Sitz in Deutschland,
...verfügen neben dem geschäftsführenden Organ auch über ein unabhängiges eigenes Aufsichtsorgan.
Was ist förderfähig?
Unterstützung der Mobilität von Menschen mit Behinderung (als Bei- oder Mitfahrer*in): ausschließlich Elektro-Fahrräder, bei denen weitere Person mit Behinderung in die Nutzung des Fahrrads eingebunden werden kann
Auswahl des Fahrzeugtyps und -modells obliegt Projekt-Partner
Rad mit Elektro-Motor ausgestattet
Sicherheitsausstattung (z.B. Helme oder Warnwesten) ebenfalls förderfähig
pro Projekt-Partner nur ein Projekt pro Jahr (Organisationen mit mehreren Einrichtungen oder Diensten können für jede dieser Einrichtungen oder Dienste eine Projektförderung beantragen)
Gesamtkosten maximal 15.000 Euro
Förderhöhe und Laufzeit?
maximal 100% der förderfähigen Kosten = maximal 5.000 Euro
bis 5.000 Euro kein Eigenanteil notwendig
Laufzeit bis 1 Jahr
Wie eine Umsetzung genau aussehen kann, zeigt das Förderbeispiel der Lebenshilfe München.
Förderprogramm Barrierefreiheit für alle
Quelle: Aktion Mensch e.V. / wu