Förderfonds Kunst und Kultur
Der Förderfonds Kunst und Kultur der Stiftung Bildung setzt sich bundesweit für die kreative und kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen ein. Ziel ist es, Kunst und Kultur für junge Menschen unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Situation zugänglich zu machen. Gefördert werden Projekte an Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen, die die künstlerische Entfaltung unterstützen und kulturelle Teilhabe ermöglichen.
Bedeutung kultureller Bildung
Kulturelle Bildung gilt als wesentlicher Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung. Sie fördert Kreativität, Empathie und das Verständnis für unterschiedliche Lebenswelten und Kulturen. Der Förderfonds Kunst und Kultur versteht Kunst dabei als wichtigen Schlüssel, um junge Menschen in ihrer Entwicklung zu begleiten und ihnen neue Ausdrucksformen zu eröffnen.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, Lehrkräfte, Erzieher, Sozialpädagogen sowie ehrenamtlich Engagierte.
Die Antragstellung erfolgt über den jeweiligen Kita- oder Schulförderverein.
Für die Bearbeitung wird ein aktueller Freistellungsbescheid des Vereins benötigt.
Anträge können fortlaufend und jederzeit formlos eingereicht werden.
Förderumfang und Entscheidungsverfahren
Der Förderfonds unterstützt Projekte mit Beträgen zwischen 500 Euro und 5.000 Euro.
Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein Beschlussgremium, das sich aus jungen engagierten Menschen sowie dem Vorstand der Stiftung Bildung zusammensetzt.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Antragstellung.
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden Vorhaben aus allen künstlerischen Sparten, darunter Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Literatur, Film und Neue Medien. Möglich sind beispielsweise:
der Aufbau eines Schulorchesters oder Chors,
die Anschaffung von Musikinstrumenten im Rahmen eines pädagogischen Konzepts,
Kunstausstellungen an Kitas oder Schulen,
Theater- oder Tanzaufführungen,
Kooperationen mit Künstlern oder außerschulischen Kulturinstitutionen.
Wichtig ist, dass alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihren Voraussetzungen teilnehmen können.
Förderkriterien der Stiftung Bildung
Bei der Auswahl der Projekte gelten folgende allgemeine Kriterien:
Partizipation: Kinder und Jugendliche sollen aktiv in Planung und Umsetzung eingebunden sein.
Vielfalt und Inklusion: Projekte sollen die unterschiedlichen Fähigkeiten, Ressourcen und Bedürfnisse aller Beteiligten berücksichtigen.
Nachhaltigkeit: Die Vorhaben sollen möglichst über die Anschubfinanzierung hinaus fortgeführt werden und ressourcenschonend angelegt sein.
Zusätzlich gelten förderfondsspezifische Kriterien, insbesondere die Förderung von Kreativität sowie der gleichberechtigte Zugang zu Kunst und Kultur.
Nicht förderfähige Vorhaben
Nicht unterstützt werden unter anderem:
reine Materialbeschaffungen ohne pädagogisches Konzept,
Neubau- oder reine Umbaumaßnahmen,
Übernachtungskosten für Klassenfahrten,
Projekte von Wirtschaftsunternehmen,
Doppel- oder Mehrfachförderungen.
Beratung und Kontakt
Für Antragsteller, die erstmals einen Förderantrag einreichen oder Unterstützung bei der Projektkonzeption benötigen, bietet die Stiftung Bildung persönliche Beratung an.
Weitere Informationen:
Förderfonds Kunst und Kultur - Stiftung Bildung
E-Mail: foerderanfrage@stiftungbildung.org
Telefon: 01579 – 2457927
Quelle: Stiftung Bildung/ 30.01.2026 re

