Förderkategorien bis 250.000 Euro | Frist 12.01.2024
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert Projekte von gemeinnützigen Organisationen in ganz Deutschland aus den Bereichen Chancengleichheit, Natur- und Umweltschutz sowie sozialer Zusammenhalt. Die Höhe der Förderungen beträgt bis zu 30.000 Euro, 100.000 Euro oder 250.000 Euro.
Der Fokus liegt dabei auf Klimaschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Bildung, Unterstützung von Kindern aus sozial schwachen Familien, Wege aus der Altersarmut sowie Hilfen für geflüchtete Menschen.
Anforderungen
Die Projekte müssen:
einen möglichst innovativen Ansatz haben sowie
einen Mehrwert für die Gesellschaft, die Umwelt oder die Natur beinhalten.
Gefördert werden ausschließlich Projekte mit einem Schwerpunkt aus folgenden drei Bereichen:
Sozialer Zusammenhalt
Projekte gegen Kinderarmut, Altersarmut und Einsamkeit
Hilfen für geflüchtete Menschen
Förderung sozialer Teilhabe von benachteiligten Kindern
Generationsübergreifende Gemeinschaftsprojekte
Projekte zur Förderung des Demokratieverständnisses
Unterstützung von Alleinerziehenden
Chancengleichheit
Nachhaltige Bildungs- und Integrationsprojekte
Bildungschancen für bedürftige Kinder und Jugendliche
Förderung der Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung, Antisemitismus & Rassismus
Natur- und Umweltschutz
Umwelt- und Klimaschutz-Projekte
Schutz und Erhalt der Artenvielfalt inkl. Umweltbildung
Erhaltung und Förderung der Vielfalt von Ökosystemen
Förderung der biologischen Landwirtschaft und des Tierschutzes
Erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe
Re- und Upcycling-Projekte, Urban-Gardening-Projekte
Welche Kriterien werden bei der Projektauswahl berücksichtigt?
Relevanz
Ist das Projekt wichtig für die Gesellschaft und den Planeten?
Wirkung
Welchen Unterschied macht der Beitrag der Deutschen Postcode Lotterie?
Nachhaltigkeit
Wie langfristig ist das Projekt in seiner Wirkung angelegt?
Wirkt das Projekt über den Förderzeitraum hinaus?
Ist es skalierbar?
Reichweite
Wie viele Personen profitieren von der Förderung?
Wirtschaftlichkeit
Werden die angefragten Fördermittel effizient eingesetzt?
Unabhängigkeit
Über welche weiteren Mittel verfügt die Organisation?
Transparenz
Kommunikation des Projekts gegenüber den Teilnehmern und der Öffentlichkeit.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind ausschließlich
rechtsfähige Organisationen,
die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind und
die somit auch berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen.
Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
Welche Kosten sind förderfähig?
Materialkosten,
Investitionskosten,
Personalkosten oder Honorarkosten (nicht mehr als 50% der gesamten Projektkosten),
Verwaltungskosten bis zu 10% der beantragten Summe (jedoch max. 25.000 EUR).
Eine Förderung durch die Deutsche Postcode Lotterie setzt den Einsatz von Eigenmitteln in Höhe von mindestens 20% der Projekt-Gesamtkosten und/oder die verbindliche Zusage von Eigenleistungen (bis zur Höhe von max. 15.000 EUR) voraus.
Weitere Einzel- und Besonderheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Förderrichtlinie.
Fristen?
Für alle 3 Förderstufen ist eine Interessenbekundung bis 12. Januar 2024 Voraussetzung.
Fristende für die Einreichung des Förderantrags ist der 31. Januar 2024.
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie für Projekte bis 30.000 Euro
Förderrichtlinie für Projekte bis 100.000 Euro
Förderrichtlinie für Projekte bis 250.000 Euro
Kontakt:
Postcode Lotterie DT gGmbH
Abteilung Charity
Martin-Luther-Platz 28
40212 Düsseldorf
Telefonische Beratungszeiten
Montag & Donnerstag: 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag, Mittwoch & Freitag: 09.30 – 12.00 Uhr
Tel.: 0211 - 94 28 38-22
E-Mail: projekt@postcode-lotterie.de
Quelle: Deutsche Postcode Lotterie (postcode-lotterie.de) / 10.11.2023 re