Fördermittel für chancengerechte Jugendprojekte

21. Mai 2025
Förderung

RWE Foundation unterstützt gemeinnützige Organisationen in Europa

Die RWE Foundation bietet gemeinnützigen und mildtätigen Organisationen in Europa gezielte finanzielle Unterstützung für Projekte mit gesellschaftlicher Relevanz – insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendförderung. Grundlage für die Auswahl förderwürdiger Vorhaben ist eine klar definierte Förderleitlinie mit inhaltlichen und formalen Kriterien.

 

 

Ziel der Förderung

Im Zentrum der Fördertätigkeit steht das Engagement für Chancengerechtigkeit sowie die Überwindung sozialer Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen. Weitere Schwerpunkte bilden die Stärkung internationaler und interkultureller Verständigung sowie der gesellschaftliche Zusammenhalt.

Gefördert werden ausschließlich Projekte, die einem Satzungszweck der RWE Foundation entsprechen und von Organisationen mit anerkannter Gemeinnützigkeit im Sinne der §§ 51 ff. Abgabenordnung durchgeführt werden. Einzelpersonen oder parteipolitische sowie religiöse Organisationen sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch reine Sachkostenprojekte, etwa Bau- oder Renovierungsvorhaben, sowie Vorhaben außerhalb Europas sind nicht förderfähig.

 

Anforderungen an Förderprojekte

Förderfähige Projekte müssen folgende Merkmale erfüllen:

  • langfristige Konzeption mit nachhaltiger Wirkung für die Zielgruppe

  • keine Vollfinanzierung durch die RWE Foundation (Eigenleistungen – auch in Form von Zeit oder Ressourcen – sind erwünscht)

  • skalierbare Projektstruktur mit potenzieller Multiplikatorwirkung

  • bei Fördervolumen über 50.000 Euro: systemische Verankerung, z. B. durch Beteiligung öffentlicher Akteure

Die Förderdauer ist auf maximal drei Jahre begrenzt. Das Fördervolumen beginnt ab 20.000 Euro. Für Förderungen über 50.000 Euro ist zusätzlich die Zustimmung des Beirats erforderlich.

 

Fristen und Verfahren

Die Entscheidung über Förderungen trifft die RWE Foundation auf Grundlage eingereichter Anträge. Die Antragsfristen sind gestaffelt nach Fördervolumen:

  • Für Projekte mit einem Fördervolumen über 50.000 Euro:
    1. April und 1. Oktober

  • Für Projekte mit einem Fördervolumen bis einschließlich 50.000 Euro:
    1. Juni und 1. Dezember

Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann die Entscheidungsfindung bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Erfolgreiche Antragsteller schließen anschließend eine Fördervereinbarung mit der Stiftung ab, in der Rechte und Pflichten beider Seiten geregelt werden.

 

Antragstellung und Kontakt

Der Förderantrag ist ausschließlich über das Kontaktformular der RWE Foundation einzureichen. Folgende Unterlagen müssen für eine vollständige Antragstellung vorbereitet und hochgeladen werden:

  • aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamts

  • Satzung der Organisation

  • Handelsregisterauszug (sofern vorhanden)

  • optional: Nachweise über Auszeichnungen, Gütesiegel, Zertifikate

  • optional: Referenzen zu vergleichbaren Projekten

 

Weitere Informationen

https://www.rwe-foundation.com/

Fördergrundsätze

Förderantrag

RWE Foundation gGmbH
Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
RWE Platz 1
45141 Essen

E-Mail: info@rwe-foundation.com

 

Quelle: RWE Foundation gGmbH/ 20.05.2025 re