Fördermittel für Heimatpflege und Laienmusik

16. Januar 2026
Förderung

Jetzt Projekte einreichen | Frist 01.02.2026

Ob Mundart, Brauchtum oder traditionelles Liedgut: Mit der Förderrichtlinie Heimatpflege/Laienmusik stellt das Sächsische Staatsministerium für Kultus gezielt Mittel für Projekte bereit, die kulturelle Identität stärken. Anträge müssen bis zum 1. Februar des laufenden Haushaltsjahres bei der Landesdirektion Sachsen eingehen.

 

 

 

Worum geht es?

Auf Grundlage der Förderrichtlinie Heimatpflege/Laienmusik (FRL) fördert der Freistaat Sachsen Projekte, die der Bewahrung, Vermittlung und Weiterentwicklung sächsischer Heimatpflege und Laienmusik dienen. Ziel ist es, kulturelle Traditionen sichtbar zu machen, Wissen weiterzugeben und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Heimat zu stärken.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen der Bewilligungsbehörde.

 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind:

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts,

  • gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts (z. B. Vereine),

  • natürliche Personen,

jeweils mit Sitz im Freistaat Sachsen.

Nicht gefördert werden gewerbliche oder gewinnorientierte Vorhaben.

 

Was kann beantragt werden?

1. Heimatpflege

Gefördert werden Projekte, die:

  • sächsische Sitten und Bräuche, Mundart, Trachten, altes Handwerk oder Volkskultur bewahren,

  • Wissen über Heimatgeschichte und Heimatkunde vermitteln,

  • die Identifikation mit der sächsischen Heimat stärken.

2. Laienmusik

Unterstützt werden Projekte von:

  • Laienchören,

  • Laienorchestern,

  • Laienmusikgruppen,

die sich vorrangig der Pflege traditionellen Liedguts oder traditioneller Instrumentalmusik widmen.

 

Art und Höhe der Förderung

  • Projektförderung als Zuschuss

  • Festbetragsfinanzierung

  • In der Regel bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

  • In begründeten Ausnahmefällen (besondere landesweite Bedeutung) bis zu 70 %

Zuwendungsfähig sind ausschließlich projektbezogene Sachausgaben, z. B.:

  • Instrumente und Ausrüstung

  • Arbeits- und Verbrauchsmaterial

  • Druckkosten

  • Nutzungs- und Leihgebühren

  • Honorare (max. 20 Euro/Stunde)

Nicht gefördert werden unter anderem:

  • Baumaßnahmen und Gebäudesanierungen

  • lokale Heimat-, Traditions- oder Jubiläumsfeste

  • Natur- und Landschaftsschutzmaßnahmen

  • Museumsunterhalt

 

Bewerbung und Fristen

  • Antragsfrist: bis 1. Februar des laufenden Haushaltsjahres
    (maßgeblich ist der Posteingang bei der Landesdirektion Sachsen)

  • Bewilligungszeitraum: bis 31. Dezember des laufenden Haushaltsjahres

 

Erforderliche Unterlagen

Dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind beizufügen:

  • Projektbeschreibung

  • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan

  • Stellungnahme des zuständigen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

  • Zusagen über Drittmittel

  • bei Vereinen: Satzung, Vereinsregisterauszug, aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung

  • ggf. Bescheinigung zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Wichtig: Eine Bearbeitung erfolgt nur bei vollständigen Unterlagen zum Antragsschluss.

 

Weitere Informationen:

Inneres, Soziales und Gesundheit | Förderung von Heimatpflege und Laienmusik

REVOSax Landesrecht Sachsen - FRL Heimatpflege/Laienmusik

Antrags- und Bewilligungsbehörde:
Landesdirektion Sachsen
Altchemnitzer Straße 41
09120 Chemnitz

Ansprechpartner: Daniel Pfeiffer
Tel.: 0371 532 - 2170
E-Mail: foerderungheimatpflege@lds.​sachsen.​de

 

Quelle: Inneres, Soziales und Gesundheit | Förderung von Heimatpflege und Laienmusik / 16.01.2026 re