Fördermöglichkeiten für Bildungsprojekte
Bildungschancen fördert Projekte, die dem Einzelnen helfen, sein Potenzial zu erkennen und auszuschöpfen. Bei der Auswahl der Förderprojekte orientiert sich die BildungsChancen gGmbH am Bildungsverständnis ihrer drei Initiatoren: Stifterverband, SOS-Kinderdörfer weltweit und Deutsche Kinder- und Jugendstiftung. Deren Erfahrung und Gespür für Bildungserfolge sind die Basis, um erfolgversprechende Bildungsprojekte auswählen und fördern zu können. Die Initiatoren und Bildungschancen haben eine gemeinsame Aufgabe: Sie helfen Menschen in unserer Mitte, zu werden, wer sie sein können.
Wer kann gefördert werden?
BildungsChancen bietet finanzielle Unterstützung für nationale und internationale Bildungsprojekte.
Förderfähig sind steuerbefreite Körperschaften mit Sitz in Deutschland und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen sowie kommunale und staatliche Träger, die Bildungsprojekte entlang der gesamten Bildungskette anbieten. Dies umfasst sowohl frühkindliche, schulische, berufliche und akademische Bildung als auch die Erwachsenenbildung. Ebenfalls förderfähig sind Projekte, die sich auf Bildungsthemen wie Wissenschaft und Forschung, Kinder- und Jugendhilfe oder Entwicklungszusammenarbeit beziehen.
Natürliche Personen und gewerbliche Organisationen sind nicht antragsberechtigt.
Hinweis: Steuerbefreite Körperschaft prüfen bitte den Freistellungsbescheid des Finanzamtes. Nur wenn einer der folgenden Punkte im Freistellungsbescheid aufgeführt ist, sind diese formal förderfähig:
die Förderung von Wissenschaft und Forschung;
die Förderung der Jugend- und Altenhilfe;
die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe;
die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.
Welche Projekte werden gefördert?
BildungsChancen versteht Bildung ganzheitlich als Persönlichkeitsbildung, Ausbildung und lebenslanges Lernen. Die Dauer des geförderten Projektes sollte drei Jahre nicht überschreiten. Förderfähige Projekte sind vielfältig und können verschiedene Formen annehmen:
Förderaktionen: Lokale Bildungsprojekte, die durch Pauschalförderung realisiert werden.
Projektförderung: Unterstützung bei Inventar, Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungskosten im Rahmen von Bildungsprojekten.
Starthilfeförderung: Finanzierung des Aufbaus neuer Bildungsprojekte inklusive Personalkosten, Sachkosten und Verwaltungskostenpauschale.
Investitionsförderung: Förderung des Erwerbs von Grundstücken, Bauten und Inventar im Rahmen von Bildungsprojekten.
Themenförderung: Unterstützung von Projekten, die sich auf ausgeschriebene Themenschwerpunkte konzentrieren.
Institutionelle Förderung: Mittel für den Aufbau oder den Erhalt der Infrastruktur von Bildungseinrichtungen.
Höhe der Förderung?
Die Höhe der Förderung variiert je nach Projektart und Umfang des Vorhabens.
Gefördert werden vorrangig Bildungsprojekte mit bis zu 20.000 Euro. (Dies bezieht sich auf die bei BildungsChancen beantragte Summe. Das gesamte Projektvolumen kann durchaus höher sein!)
Hinweis:
Grundsätzlich werden die Mittel nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vergeben. Dabei steht die Förderung durch BildungsChancen nachrangig zur Verfügung, d.h., sie greift erst dann, wenn andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. In Ausnahmefällen können auch Projekte gefördert werden, die bereits vor der Antragstellung begonnen wurden.
Bewerbung und Fristen?
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Geschäftsstelle der BildungsChancen gGmbH.
Die aktuelle Antragseinreichungsphase für die nächstfolgende Kuratoriumssitzung findet vom 01.09.2024, 12:00 Uhr bis einschließlich 30.09.2024, 24:00 Uhr statt.
Die nächsten Bewilligungen werden nach der Kuratoriumssitzung im 1. Quartal 2025 ausgesprochen.
Weitere Informationen:
Quelle: BildungsChancen gGmbH / 19.09.2024 re