Förderprogramm „Ehrenamt stärken im Sport“
Ehrenamt ist das Herzstück des organisierten Sports – und genau hier setzt das Förderprogramm „Ehrenamt stärken im Sport“ des Landessportbundes Sachsen an. Ab sofort können Sportvereine finanzielle Unterstützung beantragen, um ihre Engagierten gezielt zu fördern und langfristig zu binden.
Gefördert werden spezifische Maßnahmen, die das Ehrenamt im Verein sichtbar machen und die Rahmenbedingungen verbessern. Dazu zählen die Aus- und Weiterbildung von Kampf- sowie Schiedsrichterinnen und Schiedrichtern, die Ausstattung von Trainerinnen, Trainern, Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie technische Lösungen für den Wettkampf- und Spielbetrieb – etwa für Zeitnahme oder Protokollierung.
Wer ist antragsberechtigt?
gemeinnützig anerkannte, förderfähige Sportvereine, die aktives Mitglied im Landessportbund Sachsen (LSB) sind und die allg. Fördervoraussetzungen erfüllen
Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen, Mehrspartenvereine, Stützpunktvereine sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Kampf- und Schiedsrichtersituation im Verein werden bei Überzeichnung des Förderbudgets vorrangig gefördert.
Fördergegenstand & förderfähige Ausgaben?
sportfachlich notwendige Aus- und Weiterbildung von Kampf- sowie Schiedsrichterinnen und Schiedrichtern
(z.B. Kosten für den Erwerb von Kampf- und Schiedsrichterlizenzen der Sportverbände)die sportspezifische Ausstattung zur Unterstützung der Engagierten
(z.B. Grundausstattung von Kampf- sowie Schiedsrichterinnen und Schiedrichtern, Übungsleiterinnen und Übungsleitern, Trainerinnen und Trainern)die technische Ausstattung zur Wettkampf-/ Spieltagsorganisation
(z.B. Ausstattung zur Zeitnahme oder Wettkampfprotokollierung)Hinweis: Die Ausgaben für die Aus- und Weiterbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern sowie Trainerinnen und Trainern sind ausschließlich im Projekt „Breitensportentwicklung“ förderfähig.
nicht förderfähig sind:
Ausgaben für Verpflegung (Speisen und Getränke), Übernachtung, Fahrtkosten, Tankbelege, Leasingraten, Energiekosten, Gutscheine/Präsente und Kosten für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (lt. AO)
Kosten, die nicht in direktem Zusammenhang mit einer Maßnahme zur Stärkung des Ehrenamts stehen
Die Umsatzsteuer, die der Empfänger nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes als Vorsteuer abziehen kann, ist nicht erstattungsfähig.
Zur Finanzierung einer im Rahmen dieses Projektes geförderten Maßnahme dürfen keine Mittel aus anderen Förderprogrammen des Freistaates verwendet werden.
Höhe der Förderung?
je nach verfügbarem Budget: bis maximal 1.000 Euro Zuwendung pro Jahr
Mindestantragssumme: 100 Euro pro Antrag
Vereine mit mehr als 500 Mitgliedern und Vereine mit einem Engagementkonzept: bis max. 2.000 Euro Zuwendung pro Förderjahr
Zuwendung als Höchstbetrag in Form der Festbetragsfinanzierung
Verfahren & Fristen
1. April bis spätestens 31. Mai 2026
über das Vereinsportal des LSB
Durchführung der beantragten Maßnahme: ab dem Tag der Antragstellung (frühestens 1. April) bis 31. Oktober des Förderjahres
kein vorfristiger Maßnahmebeginn
Details zu „Ehrenamt stärken im Sport“
Quelle: Landessportbund Sachsen e. V. / wu

