Förderprogramm „Jüdisches Leben in Kunst und Kultur“

21. Juli 2025
Förderung

Themenjahr „TACHELES - Jahr der Jüdischen Kultur in Sachsen“

Im Rahmen des landesweiten Themenjahres „TACHELES – Jahr der Jüdischen Kultur in Sachsen“ fördert der Freistaat Sachsen im Jahr 2026 gezielt Kunst- und Kulturprojekte, die jüdisches Leben im Freistaat sichtbar und erlebbar machen. Begleitet wird das Themenjahr durch das Förderprogramm „Jüdisches Leben in Kunst und Kultur“ der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, das engagierte Projekte unterstützt und zur aktiven Mitgestaltung des kulturellen Dialogs einlädt.

 

Wer kann gefördert werden?

  • Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz in Sachsen – dazu zählen freie Künstlerinnen und Künstler ebenso wie kulturelle Einrichtungen, Vereine oder Projektträger.

  • Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen in unmittelbarer oder mittelbarer staatlicher Trägerschaft.

 

Was wird gefördert?

  • Kunst- und Kulturprojekte, die im Jahr 2026 in Sachsen im Rahmen des Themenjahres „TACHELES - Jahr der Jüdischen Kultur in Sachsen“ umgesetzt werden.

  • Etablierte Formate und Initiativen, die weiterentwickelt und nachhaltig gestärkt werden sollen.

  • Neue Projektideen, die jüdisches Leben in Vergangenheit und Gegenwart thematisieren und sichtbar machen.

Förderfähig sind insbesondere:

  • Überregional bedeutsame Projekte mit nationaler oder internationaler Ausstrahlung.

  • Dezentrale Vorhaben mit lokalem Bezug, die jüdische Kultur vor Ort erlebbar machen.

  • Künstlerische Kooperationen auf regionaler, nationaler oder transnationaler Ebene.

  • Austausch- und Begegnungsformate, die den Dialog zwischen jüdischen und nicht-jüdischen Menschen fördern.

  • Projekte im ländlichen Raum, um kulturelle Teilhabe im gesamten Freistaat zu ermöglichen.

Besonderer Wert wird auf die Einbindung jüdischer Perspektiven sowie auf barrierefreie Zugänge für alle Zielgruppen gelegt.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Kulturstiftung vergibt nicht rückzahlbare Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts.

  • Förderfähig sind insbesondere Sach- und Honorarausgaben.

  • Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.

 

Welche Projekte sind ausgeschlossen?

  • Nicht gefördert werden Vorhaben ohne klaren Bezug zur jüdischen Kunst und Kultur, touristische Angebote, wissenschaftliche Forschungsprojekte, Sportveranstaltungen, Bau- oder Investitionsmaßnahmen sowie kommerziell orientierte oder individualinteressengeleitete Projekte.

 

Fristen und Bewerbung

  • Antragszeitraum: 15. Juli 2025 bis 1. September 2025

  • Bewerbung: Ausschließlich online über das Formular auf der Website der Kulturstiftung

  • Erforderlich sind u. a.:

    • eine ausführliche Projektbeschreibung (3–5 Seiten),

    • Informationen zu den Projektbeteiligten,

    • ggf. Kooperationsnachweise und Satzungen bei Vereinen,

    • ein klar erkennbares Konzept zur künstlerischen, gesellschaftlichen und öffentlichen Wirkung des Projekts.

Die Entscheidung über die Vergabe trifft der Vorstand der Kulturstiftung auf Basis fachlicher Empfehlungen. Eine Förderzusage wird voraussichtlich Ende 2025 schriftlich erteilt.

 

Weitere Informationen und Kontakt

KDFS: Jüdisches Leben in Kunst und Kultur 

 

Ansprechpartnerin:
Alexandra Meißner
Referentin Programmförderung
E-Mail: alexandra.meissner@kdfs.de 
Tel.: 0351 – 884 80 15

 

Quelle: Kulturstiftung des Freistaates Sachsen/ 21.07.2025 re