Förderprogramm „Reparieren statt wegwerfen“

05. Februar 2025
Förderung

Bis zu 3.000 Euro für den Betrieb bestehender Reparaturcafés

Mit dem Förderprogramm „Reparieren statt Wegwerfen“ will das Bundesumweltministerium die Lebensdauer von Produkten verlängern, um Ressourcen zu sparen. Niemand soll wegen eines defekten Einzelteils gleich ein komplettes Gerät neu kaufen müssen, für das erst weitere Ressourcen gewonnen werden müssen.

Reparatur-Initiativen in gemeinnütziger Trägerschaft können bis zu 3.000 Euro Fördergeld des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) für Werkzeuge, Fortbildungen und andere Maßnahmen zum Betrieb des Reparaturcafés beantragen. Das Förderprogramm ist keine Gründungsförderung, sondern ein Unterstützungsangebot für bereits aktive Gruppen. Die Antragstellung erfolgt über die das Netzwerk Reparatur-Initiativen, das von der anstiftung getragen wird.

 

Ziel der Förderung?

  • Erweiterung des Angebots, der Fähigkeiten, des Adressaten- und Nutzerkreises der gemeinnützigen Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten

  • Projekte und Maßnahmen von Reparatur-Initiativen und Selbsthilfe-Werkstätten

  • einmaliger und nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 3.000 Euro

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Reparatur-Initiativen in Form von rechtsfähigen Vereinen und Verbänden (auch Trägervereine von Netzwerkinitiativen und Untergliederungen von Vereinen)

  • Einrichtungen der öffentlichen Hand, Studierendenwerke (Studentenwerke), Religionsgemeinschaften mit Körperschaftstatus sowie deren Stiftungen

  • Voraussetzung: Nachweis der Gemeinnützigkeit durch Vorlage eines gültigen Freistellungsbescheides

 

Was wird gefördert?

  • Beschaffung von Geräten und Maschinen, Werkzeugen, Ausstattung, Materialien und Verbrauchsmaterialien und vergleichbaren Gegenständen (investive Maßnahmen)

  • ergänzend förderfähige Projektausgaben:

    • für den Betrieb, das Anmieten, die Miete und den baulichen Unterhalt von Räumlichkeiten

    • Betriebs- und Personalkosten bzw. Honorare, Ehrenamtspauschalen, Vergütung über Übungsleiterverträge oder Aufwandsentschädigungen

    • Ausgaben und Kosten für Veranstaltungen und zur Öffentlichkeitsarbeit

  • ergänzend förderfähige Qualifikation ehrenamtlich Engagierter

    • die Ausgaben für Qualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen zur Teilnahme von ehrenamtliche Engagierten (Schulungen, Workshops usw.), auch Fortbildungen zum Erwerb von reparaturrelevanten Fertigkeiten (Umgang mit Hilfsmitteln, Werkzeugen, Messgeräten oder Vorrichtungen)

    • Maßnahmen zur Team- und Organisationsentwicklung sowie Veranstaltungen zum Wissensaufbau und -austausch durch Vernetzung

  • nicht förderfähig: Erwerb von Grundstücken und Immobilien, extern vergebene Bauvorhaben und Dienstleistungen

 

Frist & Antragsverfahren?

  • Antragsfrist: 24.02.2025

  • ausschließlich digital über die Seite des Netzwerks Reparatur-Initiativen

 

Weitere Informationen

Förderrichtlinie

FAQ zum Förderprogramm

 

 

Quelle: Netzwerk Reparatur-Initiativen │ anstiftung / wu