Förderung: Jugendräume im ländlichen Raum

06. Februar 2023
Förderung

Bis zu 1.500 Euro │ Jetzt beantragen!

Das Förderprogramm RE:Start Jugendräume richtet sich an junge Menschen und jugendliche Initiativen im ländlichen Raum, die sich vor Ort engagieren und aktiv Räume gestalten wollen oder, die vor Ort am gemeinschaftlichen Leben in der Gemeinde mitwirken möchten. Die Fördermittel werden im Rahmen es Aktionsprogrammes "Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche" bereitgestellt und können bei der Sächsischen Jugendstiftung beantragt werden. 

 

Wen unterstützt das Förderprogramm RE:Start Jugendräume?

  • Jugendgruppen, selbstverwaltete Jugendclubs und Jugendinitiativen im ländlichen Raum Sachsens, in denen sich junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren vor Ort engagieren und Freiräume für sich und andere wiederbeleben bzw. schaffen wollen. 

 

Was wird gefördert?

Es stehen vier unterschiedliche Förderbausteine (Kit´s) zur Auswahl, die nach den individuellen Bedarfen vor Ort frei gewählt werden können:

KIT 1 - JugendRäume schaffen

  • Begleitung und finanzielle Unterstützung bei Neugründung eines selbstverwalteten Jugendclubs

  • Fördersumme: bis 1.500 Euro + Jahresmitgliedschaft Sächsische Landjugend

  • Förderbedingungen: Die Gemeinde muss miteinbezogen werden. Zum Auftakt soll eine Veranstaltung für Jugendliche in der Gemeinde organisiert werden. Hierzu sollte schon bei der Antragstellung eine Idee vorliegen.

  • KIT 1: zum Antrag

KIT 2 - JugendRäume erhalten

  • Übernahme von offenen Rechnungen für Fixkosten zum Erhalt des Treffs

  • Fördersumme: bis 500 Euro

  • Förderbedingungen: Offene Rechnungen müssen offengelegt und ein Anteil von der Gemeinde übernommen werden. Über die mangelnde Selbstdeckung muss eine Selbstauskunft gegeben werden. 

  • KIT 2: zum Antrag

KIT 3 - JugendRäume wiederbeleben

  • Finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung einer gewählten Veranstaltung oder Aktion für junge Menschen (Variante B: mit Jugendlichen in der Gemeinde | Variante B: von Jugendlichen für die Gemeinde)

  • Fördersumme: bis 750 Euro

  • Förderbedingungen: Die Veranstaltung oder Aktion muss von min. zwei Jugendgruppen geplant, beantragt und umgesetzt werden. Die Art der Aktivität muss zusammen mit allen Jugendlichen aus der Gemeinde ausgewählt werden und musss allen jungen Menschen der Gemeinde zugänglich sein.

  • KIT 3: zum Antrag

KIT 4 - JugendRäume stärken

  • Übernahme von Rechnungen für Anschaffung oder Weiterbildung

  • Fördersumme: bis 500 Euro

  • Förderbedingungen: Eine Idee sollte vor der Antragstellung vorliegen. Die Anschaffung oder Weiterbildung muss einen Mehrwert für die Gemeinde haben, was in einer kleinen Aktion zum Ausdruck gebracht werden soll. Zusammenschlüsse aus Jugendgruppen werden in der Antragstellung bevorzugt.

  • KIT 4: zum Antrag

 

Bewerbung und Fristen?

  • Anträge können bis zum 31. Juli 2023 eingereicht werden.

  • Die Jury trifft sich einmal im Monat und entscheidet über alle bisher eingegangen Anträge.

  • Förderzeitraum ist Februar bis Oktober 2023.

 

Weitere Informationen:

www.restart-jugendräume.de  

Sächsische Jugendstiftung
Weißeritzstraße 3
01067 Dresden 

Ansprechpartner: Herr Florian Sievert
Tel: 0351-32 37 19 0-17
Mail: info@restart-jugendräume.de 


Quelle: Sächsische Jugendstiftung / 06.02.2023 re

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