Förderprogramm „Zeigen, was geht“

26. August 2024
Förderung

Projekte zur Plastikmüllvermeidung

Die Röchling Stiftung hat das Förderprogramm „Zeigen, was geht“ ins Leben gerufen, um innovative Projekte zur Vermeidung von Plastikmüll zu unterstützen. Das Programm richtet sich an gemeinnützige Organisationen in Deutschland, die Menschen, Gemeinschaften und Unternehmen dazu befähigen, Kunststoffabfälle zu reduzieren und ein positives Narrativ zur Ressourcenwende zu etablieren.

 

Wer wird gefördert?

  • Gefördert werden gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, die Projekte zur Reduzierung von Plastikabfall entwickeln und umsetzen.

  • Die Zielregion der Projekte ist nicht festgelegt, wodurch sowohl lokale als auch internationale Initiativen unterstützt werden können.

  • Voraussetzung ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Organisation, die durch einen aktuellen Freistellungsbescheid nachgewiesen werden muss.

 

Welche Projekte werden gefördert?

  • Das Förderprogramm richtet sich an Projekte, die sich mit der Vermeidung von Plastikmüll beschäftigen.

  • Dies können beispielsweise Initiativen sein, die ressourcenschonende Konsumentscheidungen im Alltag erleichtern, Gemeinschaften und Organisationen praktisch bei der Reduktion von Kunststoffabfällen unterstützen oder innovative Lösungen zur Plastikmüllvermeidung entwickeln.

  • Die Förderung ist explizit für Projekte vorgesehen, die bereits weitgehend entwickelt und in kleinerem Maßstab erprobt sind.

 

Höhe der Förderung und Voraussetzungen?

  • Die Förderhöhe beträgt zwischen 25.000 Euro bis 100.000 Euro bei einer Projektlaufzeit von 12 bis 36 Monaten.

  • Es können sowohl projektbezogene Sachkosten als auch Personal- und Honorarkosten gefördert werden.

  • Voraussetzung für eine Förderung ist die Bereitschaft der Organisation, erarbeitetes Wissen und entsprechende Lösungen mit anderen zu teilen.

  • Zudem müssen bei Projekten mit einem Gesamtbudget über 50.000 Euro Eigen- oder Drittmittel in Höhe von mindestens 10 Prozent eingebracht werden.

 

Bewerbung und Fristen?

  • Die Bewerbungsfrist für das Programm endet am 30. September 2024.

  • Der Förderzeitraum startet frühestens am 1. November 2024 und kann bis zu 36 Monate dauern.

  • Die Bewerbung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: Zunächst wird eine kurze Interessensbekundung eingereicht, die dann zu einem ausführlichen Vollantrag führen kann.

  • Erfolgreiche Projekte werden bis Mitte Oktober ausgewählt und die ersten geförderten Projekte können im November 2024 starten.

 

Weitere Informationen:

Förderprogramm – Röchling Stiftung 

Interessensbekundung und Registrierung 

Röchling Stiftung GmbH
Richard-Wagner-Str. 9
68165 Mannheim

Tel. 0621 4402-232
E-Mail: info@roechling-stiftung.de

Quelle: Röchling Stiftung GmbH/ 12.08.2024 re