Förderung 2025/2026 der abriporta Stiftung
Hassrede, Ausgrenzung und Hetze nehmen zu – im Internet ebenso wie im öffentlichen Raum. Die gemeinnützige abriporta Stiftung fördert im Zeitraum 2025/2026 gezielt Projekte, die sich aktiv für eine demokratische, vielfältige und respektvolle Gesellschaft einsetzen.
Der Fokus liegt auf vier gesellschaftlich hochrelevanten Themenfeldern, in denen engagierte Projekte dringend gebraucht werden.
Gemeinnützige Organisationen können bis zu 8.000 Euro für Demokratie-Projekte erhalten.
Was wird gefördert?
Die abriporta Stiftung unterstützt Vorhaben in folgenden Schwerpunktbereichen:
1. Geschlechtergerechtigkeit und Schutz vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung
Gefördert werden Projekte, die sich gegen Sexismus, Queerfeindlichkeit und antifeministische Tendenzen richten – und für Gleichberechtigung sowie geschlechtergerechte Bildung und Beteiligung einsetzen.
Beispiele:
Bildungsformate zu geschlechtsspezifischer Diskriminierung in Schulen oder sozialen Einrichtungen
Kreative Auseinandersetzung mit Geschlechternormen
2. Schutz vor rassistischer Gewalt und Hetze
Unterstützt werden Initiativen, die Menschen mit Rassismuserfahrung, Flucht- oder Migrationsgeschichte stärken und sich gegen Ausgrenzung engagieren.
Beispiele:
Rechtsberatung oder psychosoziale Unterstützung für Betroffene
Schulungen für Fachkräfte oder Ehrenamtliche
Workshops zur Förderung von Zivilcourage
3. Demokratische Bildung an Schulen und Ausbildungsstätten
Ziel ist es, demokratische Werte und politische Bildung insbesondere außerhalb von Gymnasien zu stärken – etwa an Real- und Berufsschulen oder Fachoberschulen.
Beispiele:
Projekttage zu Demokratie und Mitbestimmung
Exkursionen zu Gedenkstätten
Politische Planspiele zu Teilhabe, Toleranz oder Extremismusprävention
4. Faktenbasierte Debatte und Medienkompetenz
Gesucht werden Projekte, die Kindern, Jugendlichen, Eltern oder Pädagogen helfen, Medien kritisch zu nutzen, Desinformation zu erkennen und digitale Plattformen besser zu verstehen.
Beispiele:
Trainings zur Erkennung von „Hate Speech“ und Desinformation
Workshops zu Algorithmen, Quellenbewertung oder KI-gestützten Inhalten
Schulungen für Lehrkräfte oder Eltern
Wer kann sich bewerben?
Gemeinnützige Vereine und Organisationen
Öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen, Kommunen)
Nicht förderfähig: Privatpersonen ohne Trägerorganisation
Förderkonditionen
Fördersumme: i. d. R. zwischen 500 Euro und 8.000 Euro
Projektzeitraum: vorrangig 2026, rückwirkende Förderung für 2025 möglich
Bewerbungsfrist: 1. September 2025, 23:59 Uhr
Rückmeldung: spätestens Anfang November 2025
Auszahlung: erfolgt Ende 2025
Besonders erwünscht sind Projekte aus ländlichen Regionen und den ostdeutschen Bundesländern sowie Initiativen für mehrfach diskriminierte Menschen (z. B. geflüchtete Frauen).
So funktioniert die Antragstellung
Wählen Sie im Formular ein Themenfeld aus, das am besten zu Ihrem Projekt passt.
Bei Mehrfachzuordnung: Im Text gerne weitere Bezüge benennen.
Die genannten Beispielprojekte sind nicht verpflichtend, sondern dienen als Orientierung.
Weitere Informationen und Kontakt zur Förderstelle
Antrag_Schwerpunkt-Förderung - abriporta Stiftung
abriporta Stiftung (gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts)
Schellingstraße 109a
80798 München
E-Mail: info@abriporta.de
Telefon: 089 - 21 52 82 43
Quelle: abriporta Stiftung / 05.08.2025 re

