Förderung der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte

15. Juli 2026
Förderung

Förderprogramm 2027/28 | Antragstellung bis 27. Juli 2026

Ob Bildungsprojekt, digitale Vermittlung oder Veranstaltungsreihe – die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte fördert auch in den Jahren 2027 und 2028 Projekte, die Demokratiegeschichte anschaulich und zugänglich vermitteln. Anträge können bis zum 27. Juli 2026 eingereicht werden.

 

 

 

Wichtige Eckdaten zur Förderung

  • Einjährige Projekte können ab dem 1. Januar 2027 starten und müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein.

  • Überjährige Projekte können ebenfalls ab dem 1. Januar 2027 beginnen und müssen spätestens am 31. Dezember 2028 enden.

  • Projektideen können bis 27. Juli 2026, 23:59 Uhr, über die Förderdatenbank der Stiftung eingereicht werden.

  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über die Förderdatenbank der Stiftung.

  • Bei einer beantragten Fördersumme von mehr als 90.000 Euro ist zusätzlich ein detailliertes Projektkonzept einzureichen.

 

Thematische Schwerpunkte und Förderziele

Für den Förderaufruf 2027/28 gibt es keine verpflichtenden Themenschwerpunkte. Die Stiftung setzt jedoch gezielt inhaltliche Impulse und begrüßt insbesondere Projekte, die:

  • digitale Vermittlungsformate entwickeln und umsetzen, beispielsweise Serious Games, digitale Lernangebote, Plattformen oder interaktive Rundgänge,

  • sich an bedeutenden Jahrestagen der Demokratiegeschichte orientieren, darunter:

    • 50 Jahre Gorleben-Proteste und die Geschichte der Anti-Atomkraft-Bewegung,

    • 75 Jahre Volksaufstand in der DDR (1953),

    • 80 Jahre Luftbrücke (1948/49),

    • 60 Jahre „1968“ als Jahr politischer Proteste und gesellschaftlicher Veränderungen,

  • den 18. März als Aktionstag der Demokratiegeschichte in ihre Projektarbeit einbeziehen.

 

Wer kann Förderanträge stellen?

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland.

  • Kooperationen mehrerer Einrichtungen sind ausdrücklich erwünscht.

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen können als Projektpartner beteiligt sein, sind jedoch nicht selbst antragsberechtigt.

 

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden innovative, barrierearme und breitenwirksame Projekte der historisch-politischen und kulturellen Bildungsarbeit mit gesamtgesellschaftlicher Relevanz und Bezug zu Orten der deutschen Demokratiegeschichte.

  • Die Vorhaben sollen dazu beitragen, demokratische Entwicklungen und historische Ereignisse sichtbar zu machen und neue Zugänge zur Demokratiegeschichte zu schaffen.

 

Auswahlverfahren

Die Förderanträge werden in einem zweistufigen Verfahren geprüft:

  1. Formale Prüfung der vollständig und fristgerecht eingereichten Unterlagen.

  2. Fachliche Bewertung anhand von Kriterien wie Qualität des Projektkonzepts, Leistungsfähigkeit der Organisation und Tragfähigkeit der Finanzierung.

Auf Grundlage der Bewertungen erstellt die Geschäftsstelle Fördervorschläge. Der Stiftungsbeirat spricht Förderempfehlungen aus, bevor der Stiftungsrat die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft.

 

Weitere Informationen und Antragstellung

Förderung beantragen - Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte

Fördergrundsätze - Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte 

Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte
Adickesallee 1
0322 Frankfurt am Main

David Barth – Förderreferent
E-Mail: projektfoerderung.sodg@dnb.de
Telefon: 069 -1525 1252

Quelle: Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte / 01.07.2026 re