Förderung durch die Stiftung Deutsches Hilfswerk
Die durch den Losverkauf der Deutschen Fernsehlotterie erzielten Erlöse ermöglichen es dem Deutschen Hilfswerk, bundesweit soziale Projekte zu fördern, die das solidarische Miteinander stärken. Gemeinnützige Organisationen erhalten dadurch die Chance, finanzielle Unterstützung für soziale Initiativen, Bauprojekte und Digitalisierungsvorhaben zu beantragen.
Wer kann gefördert werden?
Förderfähig sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit einer anerkannten Rechtsform, wie z.B. eingetragene Vereine, gGmbHs, Stiftungen des bürgerlichen Rechts oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Organisationen, die von der öffentlichen Hand, kommerziellen Interessen oder natürlichen Personen dominiert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen, es sei denn, die Organisation hat allein oder gemeinsam mit anderen beherrschenden Einfluss (mindestens 51 %).
Welche Projekte werden gefördert?
Die Stiftung unterstützt eine Vielzahl von Projekten, darunter:
Soziale Projekte für verschiedene Zielgruppen
Digitalisierungsprojekte
Quartiersprojekte (in ländlichen oder urbanen Regionen), die integrative Ansätze verfolgen und auf die Bedürfnisse der Zielgruppen ausgerichtet sind
Bau- und Erstausstattungsprojekte, darunter Neubauten, Umnutzungen und Erstausstattungen
Gefördert werden nur neue, nicht begonnene Projekte. Anschlussfinanzierungen oder laufende Projekte sind ausgeschlossen.
Förderhöhen?
Für soziale Projekte übernimmt die Stiftung bis zu 80 % der Gesamtkosten.
Erstausstattungsprojekte können mit bis zu 50 % der Kosten gefördert werden.
Bauprojekte erhalten bis zu 33 % der Gesamtkosten, jedoch maximal 300.000 €.
Fördervoraussetzungen?
Wichtige Voraussetzungen für eine Förderung sind:
Die Organisation muss eine gemeinnützige Rechtsform haben und in ihrer Satzung mindestens einen Satzungszweck mit der Stiftung teilen:
Jugend- und Altenhilfe
Öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitspflege
Wohlfahrtswesen (insbesondere die anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie das Kuratorium Deutsche Altershilfe, Wilhelmine-Lübke Stiftung e. V.)
Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte
Bürgerliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
Projekte, die eigentlich in die Zuständigkeit der öffentlichen Hand fallen, werden nicht gefördert.
Die Prüfung des Verwendungsnachweises muss durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen, dessen Kosten nicht förderfähig sind.
Ein vorzeitiger Projektbeginn ist ausgeschlossen.
Fristen für die Antragstellung?
Die Stiftung entscheidet zweimal jährlich über Förderanträge.
Der nächste Bewerbungszeitraum läuft vom 01.11.2024 bis 19.12.2024.
Die Entscheidung über die Anträge erfolgt etwa fünf Monate später.
Wichtige Hinweise:
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Förderportal der Stiftung unter https://foerderportal.deutsches-hilfswerk.de.
Das Anlegen von Bewerbungen im Förderportal ist jederzeit möglich.
Projekte, die bereits von anderen bundesweiten Lotterien (z.B. Aktion Mensch) gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Weitere Informationen und Hinweise:
Stiftung Deutsches Hilfswerk (fernsehlotterie.de)
Fördern & Engagieren - Deutsche Fernsehlotterie
Stiftung Deutsches Hilfswerk
Axel-Springer-Platz 3
20355 Hamburg
Tel.: 040 - 41 41 04-0
E-Mail: info@deutsches-hilfswerk.de
Kontaktinformationen zu den einzelnen Ansprechpartnern je Förderkategorie: www.fernsehlotterie.de/foerdern-engagieren/kontakt-zur-stiftung
Quelle: Webinar und Homepage Deutsche Fernsehlotterie gGmbH und Deutsches Hilfswerk SdbR / 10.09.2024 re