Förderung für Demokratie und Toleranz in Sachsen
Das Programm „Weltoffenes Sachsen“ (WOS) fördert auch 2025 wieder Projekte, die sich für Demokratie, Toleranz und den Abbau von Menschenfeindlichkeit im Freistaat Sachsen einsetzen. Ab sofort können Anträge für die Fördersäulen C, D und E gestellt werden. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt legt dabei einen besonderen Fokus auf regionale Vorhaben.
Wer kann Förderung beantragen?
Förderberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, eingetragene Vereine, Verbände sowie gemeinnützige GmbHs, die Projekte in Sachsen durchführen und damit zur Stärkung demokratischer Werte beitragen.
Für was kann Förderung beantragt werden?
Fördersäule C – Projekte zur Demokratieförderung:
Gefördert werden Projekte, die ihre Maßnahmen ausschließlich auf Zielgruppen in einem bestimmten Landkreis oder einer kreisfreien Stadt in Sachsen ausrichten. Die Mittel werden als sogenannte Regionalbudgets vergeben.Fördersäule D – Kleinprojekte:
Unterstützung von Projekten mit einer Fördersumme bis zu 10.000 Euro, die ganzjährig beantragt werden können.Fördersäule E – Bildungsfahrten:
Tages- und Mehrtagesfahrten zur Demokratieförderung, die mit pauschalen Fördersätzen pro Teilnehmer gefördert werden.
Voraussetzungen und Förderhöhe
Für die Fördersäule C muss der Antrag eindeutig einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugeordnet sein.
Die Höhe der Regionalbudgets wird vom Ministerium festgelegt, ein Großteil der Mittel wird gleichmäßig auf die Landkreise und Städte verteilt.
Für Kleinprojekte und Bildungsfahrten hängt die Bewilligung von verfügbaren Rücklaufmitteln ab.
Eine Vorlauffrist von mindestens vier Wochen zwischen Antragstellung und Projektbeginn ist verpflichtend.
Die Förderung umfasst Personal- und Sachkosten und erfolgt projektbezogen.
Bewerbung und Fristen
Fördersäule C: Anträge sind bis spätestens 30. September 2025 über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen.
Fördersäulen D und E: Anträge können ab sofort eingereicht werden. Die Bewilligung hängt von den verfügbaren Rücklaufmitteln ab.
Weitere Informationen
Alle Anträge sind ausschließlich über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen.
Startseite - Weltoffenes Sachsen - sachsen.de
Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz - sab.sachsen.de
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt / Sächsische Aufbaubank / 04.09.2025 re

