Förderung für inklusive Vereine

23. Juli 2026
Förderung

Sachsen unterstützt ehrenamtliches Engagement von Menschen mit Behinderungen

Vereine in Sachsen können finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderungen ein regelmäßiges ehrenamtliches Engagement ermöglichen. Die Förderung soll dazu beitragen, Vereinsarbeit inklusiver zu gestalten und Barrieren abzubauen. Unterstützt werden unter anderem notwendige Assistenz- und Unterstützungsleistungen, damit Vereinsmitglieder mit Behinderungen Verantwortung im Verein übernehmen können.

 

 

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine in Sachsen, in denen sich Menschen mit Behinderungen regelmäßig ehrenamtlich engagieren.

  • Eine reine Vereinsmitgliedschaft reicht dabei nicht aus. 

  • Das geförderte Vereinsmitglied muss konkrete Aufgaben oder ein Ehrenamt im Verein übernehmen.

 

Wofür gibt es die Förderung?

Gefördert werden notwendige Assistenz- und Unterstützungsleistungen, die für die Ausübung des Ehrenamts erforderlich sind. Dazu zählen beispielsweise:

  • Anschaffung von Braille-Unterlagen,

  • Kommunikationshilfsmittel,

  • Erstellung von Informationen in Leichter Sprache,

  • notwendige Fahrtkosten,

  • Aufwandsentschädigungen für konkrete Unterstützungsleistungen.

Die Förderung orientiert sich am individuellen Bedarf der ehrenamtlich engagierten Person.

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Die Förderung beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.000 Euro je Haushaltsjahr. 

  • Die Bewilligung erfolgt zunächst jeweils für ein Haushaltsjahr.

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für eine Förderung gelten unter anderem folgende Bedingungen:

  • Der Verein darf nicht überwiegend aus Menschen mit Behinderungen bestehen.

  • Das unterstützte Vereinsmitglied hat seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen.

  • Es besitzt einen gültigen Schwerbehindertenausweis.

  • Die Assistenzleistung ist für die Ausübung des Ehrenamts erforderlich und ohne diese Unterstützung wäre das Engagement nicht möglich.

  • Das Vereinsmitglied engagiert sich durchschnittlich mindestens 50 Stunden pro Jahr ehrenamtlich im Verein.

  • Für dieselben Assistenzleistungen dürfen keine Leistungen anderer Rehabilitationsträger in Anspruch genommen werden.

  • Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Die vollständigen Fördervoraussetzungen sind in Teil 2 der Förderrichtlinie „Selbstbestimmte Teilhabe“ geregelt.

 

Welche Fristen gelten?

  • Der Förderantrag muss bis spätestens 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden. Eine rechtzeitige Antragstellung ist Voraussetzung für eine Förderung im folgenden Haushaltsjahr.

 

Weitere Informationen:

FÖRDERUNG FÜR INKLUSIVE VEREINE – Vereinsarbeit und Ehrenamt für Vereinsmitglieder mit Behinderungen öffnen - Behindern verhindern - sachsen.de

 

Antragsunterlagen:

Die Bewilligungsstelle ist die Landesdirektion Sachsen. Ansprechpartner sowie die aktuellen Antragsdokumente finden Sie unter: Inneres, Soziales und Gesundheit | Förderung der selbstbestimmten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

 

Quelle: LDS/ 23.07.2026 re