Förderung für Integrationsprojekte 2026
Das Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“ (BGZ) fördert im Jahr 2026 Projekte, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort fördern. Ziel ist es, Räume für Begegnung, gegenseitiges Verständnis und gesellschaftliches Engagement zu schaffen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Kirchen, Migrantenorganisationen, Kommunen und weitere gemeinnützige Einrichtungen, die mit Zugewanderten auf regionaler oder lokaler Ebene arbeiten.
Nicht-gemeinnützige Organisationen und Unternehmen sind ausgeschlossen.
Wofür kann eine Förderung beantragt werden?
Gefördert werden ausschließlich neue Projekte mit einem klaren Konzept zu einem der folgenden Themenschwerpunkte:
Demokratie erleben und Teilhabe stärken
Zufallsbegegnungen für mehr Gemeinschaft
Abbau von Diskriminierung, Rassismus und Antisemitismus
Begleitende Maßnahmen zum Integrationskurs
Die maximale Fördersumme beträgt 70.000 Euro pro Jahr. Die Laufzeit kann bis zu drei Jahre betragen.
Bewerbung und Fristen
Die Interessenbekundung ist bis zum 30. Juni 2025 (Poststempel ausschlaggebend) in Papierform mit unterschriebener Projektskizze einzureichen an:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge/ Referat 81D
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
Das Projekt soll zum 1. Januar 2026 starten.
Weitere Informationen und Unterlagen:
Ausschreibung von Fördermitteln für Projekte ab 2026 - BGZ - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Titelblatt für Interessenbekundungen [PDF, 83KB]
Leitfaden für Projekte ab 2026 [PDF, 187KB]
FAQs (nicht barrierefrei) [PDF, 467KB]
Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge/ 03.06.2025 re