Förderung für medienpädagogische Projekte gestartet
Die Sächsische Landesmedienanstalt (SLM) hat die Ausschreibung für die Medienkompetenz-Projektförderung 2025/26 veröffentlicht. Mit einem Fördervolumen von insgesamt 60.000 Euro unterstützt die SLM gezielt medienpädagogische Projekte, die sich an Menschen mit erhöhten Bildungsbarrieren richten. Der Fokus liegt in der aktuellen Ausschreibung auf jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss sowie Erwachsenen mit geringer Literalität – unabhängig davon, ob ein Migrationshintergrund vorliegt.
Ziel ist die Stärkung von Medienkompetenz in bildungsbenachteiligten Lebenslagen. Die Projekte sollen zur aktiven Mediennutzung, zur kritischen Auseinandersetzung mit digitalen Inhalten und zur eigenständigen Mediengestaltung befähigen. Dabei wird besonderer Wert auf partizipative Methoden, kreative Ausdrucksformen und nachhaltige Wirkung gelegt.
Wer kann Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, insbesondere medienpädagogisch tätige Vereine, Einrichtungen und Initiativen, die über entsprechende Expertise verfügen.
Voraussetzung ist, dass die Projekte in Sachsen und mit sächsischen Teilnehmenden durchgeführt werden.
Der Sitz des Antragstellers muss nicht zwingend in Sachsen liegen.
Antragsteller, die keinen direkten Zugang zur Zielgruppe haben, müssen einen geeigneten Praxispartner einbinden und dies durch eine schriftliche Absichtserklärung belegen.
Wofür kann Förderung beantragt werden?
Gefördert werden medienpädagogische Projekte, die sich an Zielgruppen mit erhöhten Bildungsbarrieren richten. Im Fokus stehen:
Junge Menschen ohne Berufsabschluss
Erwachsene mit geringer Literalität
(beide Gruppen mit oder ohne Migrationshintergrund)
Ziel ist die Förderung von Medienkompetenz durch:
Zugang zu digitaler Teilhabe
Stärkung der Selbstwirksamkeit und Ausdrucksfähigkeit
Förderung kritischer Medienreflexion und aktiver Mediengestaltung
Einsatz von KI zur Unterstützung der Teilhabe
Förderfähig sind z. B. Projekte mit mehrtägigen oder mehrwöchigen Formaten, die zur nachhaltigen Beziehung und Bildungswirkung beitragen. Pro Maßnahme können bis zu 15.000 Euro beantragt werden.
Beispiele für geeignete Maßnahmen: Podcasts, Videos, Blogs, kritische Auseinandersetzung mit sozialen Medien und Fake News, niedrigschwellige Bildungsangebote für Erwachsene.
Bewerbung und Fristen?
Antragsfrist: 11. August 2025, 24:00 Uhr
(Eingang im E-Mail-Postfach der SLM: info@slm-online.de; verspätete Anträge werden nicht berücksichtigt)Entscheidung über Förderung: Ende September 2025
Förderzeitraum: 01. Oktober 2025 bis 30. Juni 2026
(Ein Maßnahmenbeginn vor dem 01. Oktober 2025 ist genehmigungspflichtig.)
Weitere Informationen:
Team Medienkompetenz & Medienvielfalt
Heidi von Schmidsfeld
Kersten Ihne
Telefon: 0341 2259-130/132
E-Mail: heidi.schmidsfeld@slm-online.de
Quelle: SLM/ 26.05.2025 re