Förderung Kirchensanierung
Die Förderung der Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler (KiBa) in Deutschland soll insbesondere dazu dienen, Vorhaben zur baulichen Erhaltung sowie zur Wiedergewinnung der Nutzbarkeit von Kirchen im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland, ihrer Gliedkirchen und deren Kirchengemeinden zu unterstützen.
Noch bis zum Ende des Monats Juni 2025 können Anträge auf Förderung von Sanierungsmaßnahmen im Zeitraum 2026-27 gestellt werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Kirchengemeinden der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland und denen gleichgestellte kirchliche Träger und Einrichtungen sind Empfänger der Förderung durch die Stiftung.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung kirchlicher Baudenkmäler.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
der Gemeindebezug zum Förderobjekt,
die Gewährleistung der regelmäßigen kirchlichen Nutzung des Förderobjektes,
nachweisbar hohes bürgerschaftliches Engagement für die Erhaltung der Kirche,
das Unvermögen der Kirchengemeinde, die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen mit Eigenmitteln zu realisieren,
die Eigenbeteiligung der Kirchengemeinde an der Finanzierung der beantragten Fördermaßnahme in angemessener Höhe,
die Begleitung der Fördermaßnahme durch kirchliche Baudienststellen sowie durch qualifizierte Planungsbüros, Restauratoren bzw. Denkmalpfleger,
die Verpflichtung der geförderten Kirchengemeinde, für die Dauer von mindestens fünf Jahren dem Verein zur Förderung der Stiftung KiBa e. V. beizutreten.
Art, Umfang und Höhe der Förderung:
Die Fördermittel sind zweckgebunden für die beantragten Maßnahmen zu verwenden.
Sie sind nicht übertragbar.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Anteilfinanzierung.
Über den Förderumfang wird in jedem Einzelfall entschieden. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar
Die Mindesthöhe der förderfähigen Maßnahmen beträgt 15.000 Euro.
Beantragung und Fristen?
Förderungen werden nur auf schriftlichen Antrag unter Verwendung des jeweils gültigen Antragsformulars einschließlich aller darin geforderten Anlagen gewährt.
Antragsschluss für eine Förderung im folgenden Jahr ist der 30. Juni.
Über die eingegangenen Förderanträge berät der Vergabeausschuss der Stiftung unter beratender Beteiligung der Regionalbeauftragten und schlägt dem Stiftungsvorstand Förderprojekte und Förderbeträge zur Beschlussfassung vor.
Weitere Informationen:
Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover
Tel: 0511 - 27 96 333
E-Mail: kiba@ekd.de
https://www.stiftung-kiba.de/
Förderleitlinien der Stiftung KiBa
Quelle: KiBa/ 17.01.2025/ re