Förderung „Land.Heimat.Innovativ“ gestartet
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat die neue Förderbekanntmachung „Land.Heimat.Innovativ“ veröffentlicht. Ziel ist es, neuartige und modellhafte Projekte zur Stärkung ländlicher Regionen zu unterstützen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen und Personengesellschaften (ausgenommen GbR) mit Sitz in Deutschland.
Dazu zählen unter anderem Gemeinden, Landkreise, Vereine, Stiftungen, GmbHs, Genossenschaften oder wissenschaftliche Einrichtungen. Einzel- und Verbundprojekte sind möglich – bei Verbünden können bis zu drei Partner gemeinsam einreichen.
Wofür gibt es Förderung?
Gefördert werden ausschließlich modellhafte und neuartige Vorhaben im Bereich der ländlichen Entwicklung außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion. Beispiele sind:
Die Stärkung der Wirtschaft und der Attraktivität ländlicher Regionen für Arbeitskräfte
Die Etablierung speziell regionaler Wertschöpfung bzw. von Wertschöpfungsketten
Die Stärkung von erreichbarer Grundversorgung mit Dienstleistungen und Waren und entsprechender Zusatz- oder Alternativlösungen für eine tragfähige ländliche Infrastruktur
Die Lösung von Herausforderungen ländlicher Räume durch Digitalisierung und den Einsatz technischer Neuerungen
Die Entwicklung und Erprobung neuer Ansätze für verbesserte Mobilität und Erreichbarkeit in ländlichen Räumen
Die Verbesserung des sozialen Miteinanders und des Zusammenhalts in Dörfern, ländlichen Städten und Gemeinden, insbesondere verbesserte übergreifende Strukturen, um die Zahl und Qualität jugendspezifischer Angebote zu steigern
Die Aufwertung bestehender Orte der Begegnung, mit dem Ziel, dort neue Funktionen für die Gemeinschaft zu etablieren
Der Ausbau von übergreifenden Strukturen und Unterstützungsangeboten, die das bürgerschaftliche Engagement, Ehrenamt, Kultur und Bildung aufrechterhalten und zusätzlich beleben
Neue Nutzungskonzepte, um attraktive und lebendige Ortskerne zu erhalten, u. a. durch die Behebung von Leerständen
Die Förderung der Teilhabe vor Ort im Sinne der Mitwirkung an Planungsprozessen und deren anschließende lokale oder regionale Umsetzung
Die Ausweitung von Aktivitäten, die für bessere Bleibeperspektiven von Menschen jeden Alters sorgen und die Bindung insbesondere junger Erwachsener an ihren Heimatort erhöhen
Die Intensivierung der Zusammenarbeit von benachbarten Ortsteilen und Dörfern bzw. verstärkt überörtliche oder interkommunale Handlungsansätze, um eine gemeinsame Problemstellung künftig stärker regional koordiniert anzugehen
Nicht förderfähig sind unter anderem Immobilienkäufe, gesetzlich vorgeschriebene Planungen oder die Finanzierung laufender Betriebskosten.
Höhe und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss:
Einzelprojekte: bis zu 300.000 Euro,
Verbundprojekte: bis zu 500.000 Euro (zwei Partner) bzw. 600.000 Euro (drei Partner).
Der Bund übernimmt in der Regel bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten.
Der Eigenanteil muss in Geldmitteln erbracht werden.
Der Förderzeitraum beträgt bis zu 36 Monate.
Fristen und Verfahren
Die Antragstellung läuft in drei Stufen:
Interessenbekundung bis 29. Oktober 2025 ausschließlich online über Eingeben - BLE - Interessenbekundung Offene Bekanntmachung.
Projektskizze nach Aufforderung durch den Projektträger.
Förderantrag nach erneuter positiver Auswahl.
Weitere Informationen
Die Auswahl erfolgt im Wettbewerbsverfahren anhand klarer Kriterien wie Neuartigkeit, Übertragbarkeit, Nutzen für die Region, Qualität der Umsetzung und Verstetigungsmöglichkeiten. Bewerbungen aus strukturschwachen Kommunen werden besonders berücksichtigt.
BULEplus: Land.Heimat.Innovativ
Bekannmachung_Bundesanzeiger.pdf
Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung
in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefon: 0228 6845-2290
E-Mail: buleplus@ble.de
Quelle: BULEplus: Land.Heimat.Innovativ 25.09.2025 / re

