Förderung von Bildungsfahrten 2025
Im Rahmen der Förderrichtlinie „Weltoffenes Sachsen“ (FRL WOS) werden Bildungsfahrten gefördert, die der Stärkung und Förderung politisch-historischen Wissens dienen. Förderfähig sind insbesondere Fahrten zu Gedenkstätten der Opfer des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur, sowie zu Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland und Institutionen der Europäischen Union.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragberechtigt sind juristische Personen, z. B. Fördervereine, Schulträger, Bildungsvereine, ...
Was ist förderfähig?
Maßnahmen zur Stärkung und Förderung politisch-historischen Wissens
Fahrten zu Gedenkstätten der Opfer des Nationalsozialismus und der SED-Diktatur
Fahrten zu Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland und Institutionen der Europäischen Union
Von der Förderung ausgeschlossen: Bildungsfahrten im schulischen Kontext, die Gedenkstätten innerhalb Sachsens zum Ziel haben
Höhe der Förderung?
bis zu 95 % der förderfähigen Kosten
mindestens 250 EUR Zuschuss
Obergrenzen:
Ein-Tagesfahrt: bis zu 25 EUR pro Teilnehmer und Tag
Mehrtagesfahrt Inland: bis zu 20 EUR pro Teilnehmer und Tag
Mehrtagesfahrt Ausland: bis zu 30 EUR pro Teilnehmer und Tag
Antragsfristen und Bewerbung?
Antragsfrist: Mindestens vier Wochen vor Beginn der Bildungsfahrt
Einreichung der Anträge über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
Für Bildungsfahrten im 1. und 2. Quartal 2025: Antragsfrist bis 31. Oktober 2024
Hinweis: Aufgrund von Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2025 ist es möglich, Anträge auf Bildungsfahrten für das 1. und 2. Quartal 2025, die bis spätestens 31. Oktober 2024 im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) eingereicht wurden, zu bewilligen.
Weitere Informationen:
FRL Weltoffenes Sachsen - Leitfaden für Bildungsfahrten
Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Abteilung Bildung
E-Mail: wos@sab.sachsen.de
Die Landesservicestelle Lernorte des Erinnerns und Gedenkens kann bei der Auswahl der passenden Gedenkstätte behilflich sein.
Quelle: Newsletter der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt / 06.09.2024 re