Förderung zur Stärkung demokratischer Kultur
Das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ zielt darauf ab, die demokratische Kultur und Praxis in ländlichen und strukturschwachen Räumen zu stärken und ein vielfältiges gesellschaftliches Miteinander zu fördern. Dabei wird auch der Bekämpfung von Diskriminierungen und Extremismus besondere Bedeutung beigemessen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Verbände und Vereine, die eine zentrale Rolle im lokalen Gemeinwesen einnehmen.
Diese Organisationen sollen ihre Strukturen teilhabe- und beteiligungsorientiert weiterentwickeln und so einen aktiven Beitrag zur Stärkung einer demokratischen und vielfältigen Gemeinschaft leisten.
Gefördert werden dabei Maßnahmen, die es Menschen ermöglichen, unabhängig von Herkunft, Weltanschauung, sozialem Status oder Lebensentwurf, sich in Vereinen zu engagieren.
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst zwei zentrale Säulen:
Säule 1: „Zusammenhalt und Teilhabe in ländlichen oder strukturschwachen Räumen – demokratische Vereins- und Verbandsarbeit stärken“: Diese Säule unterstützt Projekte, die die demokratische Arbeit innerhalb von Vereinen und Verbänden fördern. Ziel ist es, die lokalen Strukturen zu stärken und ein integratives und unterstützendes Umfeld zu schaffen.
Antragsfrist: 31. August 2024
Säule 2: „Lernen aus Transformationsgeschichte(n) in Ost und West“: Diese Säule zielt darauf ab, aus den historischen Transformationsprozessen in Ost- und Westdeutschland zu lernen und diese Erfahrungen in die aktuelle Vereinsarbeit zu integrieren.
Antragsfrist: 30. September 2024
Voraussetzungen:
Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen die geförderten Projekte und Initiativen folgende Kriterien erfüllen:
Projekte müssen einen klaren Beitrag zur Förderung der demokratischen Kultur leisten.
Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die die Inklusion und Teilhabe aller Menschen fördern, unabhängig von deren Hintergrund.
Projekte sollen sich aktiv gegen alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit stellen.
Antragsverfahren:
Interessierte Verbände und Vereine können sich bis zu den jeweiligen Antragsfristen um eine Förderung bewerben.
Die Bewerbung erfolgt durch die Einreichung eines Projektantrags, der die Zielsetzung, geplante Maßnahmen und erwarteten Ergebnisse detailliert darstellt.
Weitere Informationen:
Fördermöglichkeiten | Zusammenhalt durch Teilhabe (zusammenhalt-durch-teilhabe.de)
Bundeszentrale für politische Bildung
Bundeskanzlerplatz 2
53113 Bonn
Tel.: 030 - 254 504 - 446 (Mo bis Fr: 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr)
E- Mail: regiestelle@bpb.de
Quelle: Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“/ 05.07.2024 re