Sächsische Ehrenamtskarte

03. September 2025
News

Anerkennung für bürgerschaftliches Engagement

Die Sächsische Ehrenamtskarte ist seit vielen Jahren ein sichtbares Zeichen der Anerkennung für das vielfältige ehrenamtliche Engagement im Freistaat Sachsen. Sie würdigt den freiwilligen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Bereichen des Gemeinwesens. Das Programm wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt weitergeführt.

Die 6. Auflage der Karte ist gültig vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.

Zum Imagevideo – Ehrenamtskarte

 

Vorteile für Engagierte

Inhaberinnen und Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte profitieren von zahlreichen Vergünstigungen bei teilnehmenden Anbietern – zum Beispiel:

  • Ermäßigter Eintritt in Museen, Schlösser, Burgen oder Schwimmbäder

  • Rabatte bei Freizeitangeboten, Veranstaltungen oder Einzelhändlern

  • Exklusive Sonderaktionen für Ehrenamtliche

Die Karte ist in allen Engagementbereichen gültig und verdeutlicht die hohe gesellschaftliche Bedeutung des Ehrenamts.

Vergünstigungsanbieter

 

Wer kann die Karte beantragen?

Die Sächsische Ehrenamtskarte kann beantragen, wer:

  • mindestens 14 Jahre alt ist,

  • seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ein Engagement im Freistaat Sachsen hat,

  • sich seit mindestens zwei Jahren regelmäßig ehrenamtlich engagiert,

  • im Durchschnitt mindestens drei Stunden pro Woche unentgeltlich tätig ist.

Hinweis: Eine Aufwandsentschädigung bis zu 70 Euro monatlich bzw. 840 Euro jährlich steht der Beantragung nicht entgegen.

 

Trägerorganisationen

Das Engagement muss von einer Trägerorganisation bestätigt werden. Dazu zählen z. B.:

  • Gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen,

  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und deren Untergliederungen,

  • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften,

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte.

 

Die Beantragung erfolgt über die zuständige Kommune am Wohnsitz. Sollte sich die Kommune nicht am Programm beteiligen, ist alternativ die Ehrenamtsagentur Sachsen zuständig:

Engagementstiftung Sachsen
Königsbrücker Straße 28–30
01099 Dresden
Telefon: 0351 - 810 411 32
E-Mail: ehrenamtskarte@es-sn.de

Zum Antragsformular

 

Quelle: SMS/ 18.12.2024/ 26.06.2025/ 03.09.2025 re