Fritz Henkel Stiftung

01. Dezember 2025
Förderung

Förderung für Bildung, Teilhabe und gesellschaftliches Engagement

Die Fritz Henkel Stiftung wurde im Jahr 2011 als gemeinnützige und unabhängige Stiftung gegründet. Sie setzt das gesellschaftliche Engagement des Unternehmens Henkel fort und konzentriert sich auf die Förderung von Bildung, Chancengleichheit und sozialer Teilhabe. Ergänzend werden Projekte in den Bereichen Wissenschaft, Kunst und Kultur, Bewegung und Gesundheit sowie Ökologie unterstützt, sofern sie zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts beitragen.

 

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Eine Förderung können gemeinnützige Organisationen, Einrichtungen, Vereine und Stiftungen beantragen, die über einen entsprechenden Nachweis der Gemeinnützigkeit verfügen.

  • Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die dem Zweck der Stiftung entsprechen und einen erkennbaren gesellschaftlichen Nutzen haben.

  • Einzelpersonen, privatwirtschaftliche Unternehmen oder Vorhaben mit kommerziellem Hintergrund sind von einer Förderung ausgeschlossen.

 

Für welche Projekte kann Förderung beantragt werden?

Gefördert werden Projekte, die

  • den Zugang zu Bildung verbessern oder Chancengleichheit fördern,

  • Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene beim Lernen, beim Schulabschluss oder beim Übergang in Ausbildung und Beruf unterstützen,

  • den Zugang zu Kunst, Kultur, Wissenschaft oder gesellschaftlicher Teilhabe ermöglichen,

  • Maßnahmen in den Bereichen Bewegung, Gesundheit oder Umweltbildung umsetzen,

  • oder innovative Ansätze für soziales Engagement und Integration entwickeln.

Nicht gefördert werden u. a.:

  • Einzelfallhilfen (z. B. Therapiekosten, medizinische Behandlungen, Anschaffungen),

  • Großbauvorhaben und laufende Betriebskosten,

  • Druckkostenzuschüsse,

  • bereits abgeschlossene Projekte,

  • nicht nachhaltige oder nicht gemeinnützige Maßnahmen.

 

Höhe der Förderung

  • Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach Art, Umfang und Zielsetzung des jeweiligen Projekts.

  • Die Fritz Henkel Stiftung vergibt in der Regel zeitlich befristete und anteilige Förderungen, um bestehende Programme zu ergänzen oder neue Initiativen zu ermöglichen.

  • Eine Vollfinanzierung wird in der Regel nicht gewährt.

 

Fristen und Antragsverfahren

Förderanträge können ganzjährig eingereicht werden.
Empfohlen wird eine Antragstellung mindestens drei bis sechs Monate vor Beginn des Projekts, da die Prüfung und Entscheidungsprozesse mehrere Wochen in Anspruch nehmen können.

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • eine Projektbeschreibung mit Zielsetzung und geplanter Laufzeit,

  • einen Kosten- und Finanzierungsplan,

  • Informationen zur Zielgruppe und zum erwarteten gesellschaftlichen Nutzen,

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit der antragstellenden Organisation.

Nach Prüfung der Unterlagen informiert die Stiftung die Antragstellenden schriftlich über die Entscheidung.

 

Weitere Informationen

Fritz Henkel Stiftung

Antrag auf Projektförderung

 

Anschrift:
Fritz Henkel Stiftung
c/o Henkel AG & Co. KGaA
Henkelstraße 67
40589 Düsseldorf

Tel.: 0211 - 797 4688
E-Mail fritz-henkel.stiftung@henkel.com 

 

Quelle: Fritz Henkel Stiftung / 01.12.2025 re