Gastspielförderung für Tanz- und Theatergruppen sowie Bildende Kunst

12. November 2025
Förderung

Antragsstellung für 2025 noch bis 21. November möglich

Die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen unterstützt Gastspiele freier Tanz- und Theatergruppen sowie aus dem Bereich der Bildenden Kunst. Mit dem Förderprogramm soll es Künstlerinnen, Künstlern und Ensembles ermöglicht werden, bereits erarbeitete Produktionen, Ausstellungen oder Performances an neuen Orten zu präsentieren – insbesondere in den ländlichen Regionen SachsensFür 2025 können jetzt noch Restmittel beantragt werden! 

 

 

Wer kann eine Förderung beantragen?

  • Antragsberechtigt sind professionell tätige freischaffende Künstler und Ensembles aus den Bereichen Theater, Tanz und Bildende Kunst, die unmittelbar an der Vorbereitung oder Durchführung des Gastspiels beteiligt sind.

  • Veranstalter selbst sind nicht antragsberechtigt, können jedoch Kooperationspartner sein.

 

Wofür kann eine Förderung beantragt werden?

Gefördert werden bereits erarbeitete Produktionen oder Präsentationen, die an anderen Orten im In- und Ausland gezeigt werden sollen.

  • Im Bereich Theater und Tanz betrifft dies Gastspiele bestehender Produktionen in Sachsen, Deutschland und Europa.

  • Im Bereich Bildende Kunst können Ausstellungen, Installationen, Performances oder Film- und Videopräsentationen gefördert werden.

Die Gastspiele müssen öffentlich zugänglich sein. Neuinszenierungen, Wiederaufnahmen am Ursprungsort oder kommerzielle Veranstaltungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Welche Kosten werden gefördert?

Die Förderung umfasst Zuschüsse zu Honoraren und Organisationskosten:

  • Tanz- und Theatergruppen:

    • 200 Euro Honorarzuschuss pro Person und Aufführung (max. 10 Personen)

    • 200 Euro Organisationskostenzuschuss pro Aufführung

  • Bildende Kunst:

    • 200 Euro Honorarzuschuss pro Person und Gastspiel (max. 10 Personen)

    • 800 Euro Organisationskostenzuschuss für Ausstellungen und Installationen bzw. 200 Euro für Performances und Film-/Videopräsentationen

Es wird erwartet, dass sich der jeweilige Veranstalter an der Finanzierung des Gastspiels beteiligt – etwa durch Zuschüsse zu Honoraren oder Reisekosten.

 

Wie und bis wann kann ein Antrag gestellt werden?

  • Die Antragsfrist endet am 21. November 2025.

  • Jeder Antrag muss der Kulturstiftung mindestens einen Monat vor dem geplanten Gastspiel vorliegen.

  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular auf der Website der Kulturstiftung.

 

Weitere Informationen:

KDFS: Gastspielförderung Freie Theater

KDFS: Gastspielförderung Bildende Kunst

 

Quelle:  Kulturstiftung des Freistaates Sachsen / 12.11.2025 re