Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost

02. April 2025
Förderung

6. Förderunde vom 1. April bis 2. Juni 2025 │Mikroprojekteförderung  bis zu 5.000 Euro

Der Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost bietet eine wertvolle Unterstützung für Projekte und Initiativen, die gezielt in ländlichen Räumen Ostdeutschlands wirken und sich für ein respektvolles Zusammenleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen. Mit einer Mikroförderung von bis zu 5.000 Euro sollen Vorhaben in drei zentralen Förderbereichen gefördert werden.

 

 

Was wird gefördert?

Der Gemeinschaftsfonds fördert Projekte und Initiativen, die nachweislich in mindestens einem der drei zentralen Förderbereiche wirksam sind:

  • Austausch und Dialog

    • Förderung des interkulturellen Austauschs

    • Weiterentwicklung respektvoller Debattenkultur und gewaltfreier Kommunikation

    • Initiativen für ein friedliches Miteinander und gesellschaftlichen Zusammenhalt

  • Demokratische Kultur

    • Unterstützung von Formaten der politischen Bildung

    • Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit

    • Förderung kultureller und sozialer Teilhabe

  • Zivilgesellschaft stärken

    • Förderung der Zivilgesellschaft in ländlichen Räumen

    • Unterstützung von Vernetzungsmaßnahmen und Konzepten des Austauschs

    • Initiativen für Empowerment und Selbstwirksamkeit (Hilfe zur Selbsthilfe)

Besonderer Wert wird auf Projekte gelegt, die direkt vor Ort wirken und die spezifischen Herausforderungen der Menschen in Ostdeutschland gezielt ansprechen.

 

Wer kann Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind:

  • Gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen aus den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

  • Ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform, die über lokale, gemeinnützige Vereine gefördert werden können.

  • Voraussetzungen: Das Engagement der Antragstellenden muss den Prinzipien der Gleichwertigkeit aller Menschen und der Demokratie entsprechen. Parteipolitische Aktivitäten sind von der Förderung ausgeschlossen.

 

Bewerbung und Fristen

  • Die Bewerbung für den Gemeinschaftsfonds erfolgt ausschließlich digital über das Antragsformular.

  • Anträge können fortlaufend eingereicht werden und fließen in die jeweilige Förderrunde ein.  

  • Jede Förderrunde berücksichtigt die Projekte, die innerhalb von drei Monaten nach der jeweiligen Jury-Sitzung beginnen.

 

Förderrunden 2025:

  • Förderrunde 6

    • Bewerbung vom 1. April bis 2. Juni 2025

  • Förderrunde 7

    • Bewerbung vom 3. Juni bis 4. August 2025

  • Förderrunde 8

    • Bewerbung vom 5. August bis 6. Oktober 2025

 

Der Gemeinschaftsfonds - Zukunftswege Ost

Antragsformular Mikroförderung des Gemeinschaftsfonds | CiviCRM Bürger für Bürger

FAQ zum Fonds

Allgemeine Informationen

 

Quelle: Stiftung Bürger für Bürger / 02.04.2025 re