Gen Ost JugendFonds

16. Mai 2025
Förderung News

Bis zu 5.000 Euro für Projektideen junger Menschen

Junges Engagement in Ostdeutschland ist vielfältig und selbstbestimmt – doch oft fehlen die finanziellen Mittel. Der Gen Ost JugendFonds unterstützt Projektideen junger Menschen zwischen 14 und 27 Jahren, die sich für eine bessere Zukunft und ein demokratisches Miteinander einsetzen mit bis zu 5.000 Euro.

 

Wer kann sich bewerben?

  • junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren

  • Projekte für eine bessere Zukunft und ein demokratisches Miteinander in Ostdeutschland

    • politische oder kulturelle Veranstaltungen

    • Treffpunkte für junge Menschen oder um Jugendclubs attraktiver zu gestalten

  • themenoffen und niedrigschwellig

  • Initiativen aus ländlichen und strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland

  • Bewerbung als loses Kollektiv, mit eigenen oder einem kooperierenden Verein

  • Voraussetzung: Organisation in gemeinnütziger Trägerschaft als Fördermittelempfänger (Vermittlung von Partnern möglich)

 

Förderhöhe?

  • neue Ideen und bisher noch nicht umgesetzte Projekte: bis zu 3.000 Euro

  • bereits umgesetzte und bewährte Projekte: bis zu 5.000 Euro

  • mindestens: 500 Euro

  • Eine Mehrfachförderung eines Projekts ist möglich, wenn die weiteren Förderparntner im Antrag angegeben werden und transparent beschrieben und aufgeschlüsselt wird, wer welche Kosten bezahlt / tragen soll und warum die Förderung aus dem Gen Ost JugendFonds einen Unterschied macht.

 

Förderfähige Kosten

  • alle Projektkosten z.B. Druckkosten (z.B. für ein Plakat), Mietkosten (z.B. für einen Veranstaltungsraum), Anschaffungen und Leihen (z.B. Technik), Honorare (z.B. für Vortragende), Verpflegung und Reisekosten

  • nicht förderfähig: anteilige Personalkosten des (kooperierenden) Vereins

  • kooperierender Verein: Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10% der Fördersumme möglich

 

Verfahren, Kriterien & Frist?

  • fortlaufende Antragsstellung

  • Frist für  1. Förderrunde: Bewerbung mittels Onlineformular bis zum 23. Juni 2025

  • Jugendjury entscheidet quartalsweise anhand festgelegter Kriterien (nächste Jugendjurysitzung: 7. Juli 2025)

  • Ein Projekt kommt für eine Förderung infrage, wenn …

    • es auf den Werten unserer demokratischen Grundordnung basiert.

    • der Antragsteller / die Antragstellerin zwischen 14 und 27 Jahren alt sind.

    • es in Ostdeutschland umgesetzt wird und/oder einen klaren Bezug zu Ostdeutschland hat.

    • es leicht zugänglich und realistisch umsetzbar ist.

    • es nur/hauptsächlich von jungen Menschen eigenständig entwickelt/umgesetzt wird. 

    • es spätestens neun Monate nach der Bewerbungsfrist stattfindet/endet.

    • das Geld ein gemeinnütziger Träger (Verein oder ähnliches) entgegennehmen kann.

  • Besonders berücksichtigt werden Projekte, die …

    • in ländlichen/strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland umgesetzt werden.

    • Brave und/oder Safe Spaces für marginalisierte Personen bieten (geschützte und geschlossene Räume für diskriminierte Menschen).

    • … oder möglichst unterschiedliche Menschen/Zielgruppen erreichen.

  • bei ausbleibender Förderzusage: erneute Bewerbung möglich

 

Weitere Informationen

Antragsformular

 

Quelle: Stiftung Bürger für Bürger / wu