Gen Ost JugendFonds
Junges Engagement in Ostdeutschland ist vielfältig und selbstbestimmt – doch oft fehlen die finanziellen Mittel. Der Gen Ost JugendFonds unterstützt Projektideen junger Menschen zwischen 14 und 27 Jahren, die sich für eine bessere Zukunft und ein demokratisches Miteinander einsetzen mit bis zu 5.000 Euro.
Wer kann sich bewerben?
junge Menschen zwischen 14 und 27 Jahren
Projekte für eine bessere Zukunft und ein demokratisches Miteinander in Ostdeutschland
politische oder kulturelle Veranstaltungen
Treffpunkte für junge Menschen oder um Jugendclubs attraktiver zu gestalten
themenoffen und niedrigschwellig
Initiativen aus ländlichen und strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland
Bewerbung als loses Kollektiv, mit eigenen oder einem kooperierenden Verein
Voraussetzung: Organisation in gemeinnütziger Trägerschaft als Fördermittelempfänger (Vermittlung von Partnern möglich)
Förderhöhe?
neue Ideen und bisher noch nicht umgesetzte Projekte: bis zu 3.000 Euro
bereits umgesetzte und bewährte Projekte: bis zu 5.000 Euro
mindestens: 500 Euro
Eine Mehrfachförderung eines Projekts ist möglich, wenn die weiteren Förderparntner im Antrag angegeben werden und transparent beschrieben und aufgeschlüsselt wird, wer welche Kosten bezahlt / tragen soll und warum die Förderung aus dem Gen Ost JugendFonds einen Unterschied macht.
Förderfähige Kosten
alle Projektkosten z.B. Druckkosten (z.B. für ein Plakat), Mietkosten (z.B. für einen Veranstaltungsraum), Anschaffungen und Leihen (z.B. Technik), Honorare (z.B. für Vortragende), Verpflegung und Reisekosten
nicht förderfähig: anteilige Personalkosten des (kooperierenden) Vereins
kooperierender Verein: Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10% der Fördersumme möglich
Verfahren, Kriterien & Frist?
fortlaufende Antragsstellung
Frist für 1. Förderrunde: Bewerbung mittels Onlineformular bis zum 23. Juni 2025
Jugendjury entscheidet quartalsweise anhand festgelegter Kriterien (nächste Jugendjurysitzung: 7. Juli 2025)
Ein Projekt kommt für eine Förderung infrage, wenn …
es auf den Werten unserer demokratischen Grundordnung basiert.
der Antragsteller / die Antragstellerin zwischen 14 und 27 Jahren alt sind.
es in Ostdeutschland umgesetzt wird und/oder einen klaren Bezug zu Ostdeutschland hat.
es leicht zugänglich und realistisch umsetzbar ist.
es nur/hauptsächlich von jungen Menschen eigenständig entwickelt/umgesetzt wird.
es spätestens neun Monate nach der Bewerbungsfrist stattfindet/endet.
das Geld ein gemeinnütziger Träger (Verein oder ähnliches) entgegennehmen kann.
Besonders berücksichtigt werden Projekte, die …
in ländlichen/strukturschwachen Regionen in Ostdeutschland umgesetzt werden.
Brave und/oder Safe Spaces für marginalisierte Personen bieten (geschützte und geschlossene Räume für diskriminierte Menschen).
… oder möglichst unterschiedliche Menschen/Zielgruppen erreichen.
bei ausbleibender Förderzusage: erneute Bewerbung möglich
Quelle: Stiftung Bürger für Bürger / wu