Investitionsprogramm „Lieblingsplätze für alle“

15. Oktober 2024
Förderung

Barrierefreies Bauen wird 2025 fortgesetzt | Antragstellung bis 30. November 2024 

Der Freistaat Sachsen setzt das Investitionsprogramm „Barrierefreies Bauen – Lieblingsplätze für alle“ auch im Jahr 2025 fort. Das Programm, das vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) unterstützt wird, zielt darauf ab, die Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude und Einrichtungen durch den Abbau von Barrieren zu verbessern.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • Kleinere Investitionen, die die Barrierefreiheit verbessern, insbesondere in den Bereichen Kultur, Freizeit, Bildung, Gesundheit und Gastronomie.

  • Maßnahmen in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen, die ausschließlich während der Behandlungszeit genutzt werden.

  • Es gibt einige Ausnahmen: Kommunale öffentliche Gebäude und Infrastrukturen sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen. Jedoch können freiwillige Zusatzangebote wie Museen, Freibäder, Sportstätten, Bibliotheken und Freizeittreffs unterstützt werden.

 

Höhe der Förderung?

  • Die maximale Fördersumme beträgt 25.000 Euro pro Maßnahme, wobei bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden können.

  • Für den Erzgebirgskreis stehen im Jahr 2025 insgesamt 324.400 Euro zur Verfügung, wobei 25 % speziell für Maßnahmen in ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen veranschlagt sind.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer sowie Betreiber (Mieter oder Pächter) von öffentlich zugänglichen Einrichtungen.

 

Antragstellung und Fristen?

  • Anträge müssen bis zum 30. November 2024 beim Landratsamt Erzgebirgskreis, Abteilung Soziales und Ordnung, eingereicht werden.

  • Das Antragsformular ist online unter www.erzgebirgskreis.de/barrierefreiesbauen2025 verfügbar.

  • Neben dem Antrag sind qualifizierte Kostenvoranschläge und Fotos des aktuellen Zustands der Maßnahme einzureichen.

Wichtig ist, dass nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge berücksichtigt werden. Der Bewilligungszeitraum endet am 31. Dezember 2025. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Zudem müssen denkmalschutzrechtliche Belange vor der Antragstellung geklärt werden.

 

Weitere Informationen:

Landratsamt Erzgebirgskreis
Frau Unger  
Telefon: 03771 - 277-3004

www.erzgebirgskreis.de/barrierefreiesbauen2025   

Antrag auf Förderung aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2025 

Beratung rund um die Barrierefreiheit erhalten Sie z.B. im „Beratungszentrum für Barrierefreies Planen und Bauen in Sachsen“, unter www.vdk.de/barrierefreies-sachsen

 

Quelle: LRA ERZ/  15.10.2024 re