„Kirchturmdenken 2.0“ - Soforthilfeprogramm für Sakralbauten in ländlichen Räumen
Ziel des Soforthilfeprogramms „Kirchturmdenken 2.0 Sakralbauten in ländlichen Räumen: Ankerpunkte lokaler Entwicklung und Knotenpunkte überregionaler Vernetzung“ ist es, (ehemalige) Sakralbauten und Klosteranlagen – auch solchen, die entwidmet oder profaniert wurden – als Orte für Kulturangebote auch in strukturarmen ländlichen Regionen zugänglich zu machen, regionale Zugehörigkeit und gesellschaftliche Integration zu stärken und die Lebensqualität vor Ort zu verbessern.
Die Förderung erfolgt für das Jahr 2022. Die Maßnahme kann mit Abschluss des Zuwendungsvertrags beginnen und muss spätestens am 31.12.2022 beendet sein.
Wer ist antragsberechtigt?
Juristische Personen des Privatrechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Öffentliche, zivilgesellschaftliche und private Träger von Sakralbauten und Klosteranlagen (auch solchen, die entwidmet oder profaniert wurden) sowie
Organisationen, wie etwa Kirchbau- oder Heimatvereine, sofern diese mit nachgewiesener Zustimmung des jeweiligen Trägers agieren.
In ländlichen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 20.000 Personen.
Was ist förderfähig?
In erster Linie konsumtive Maßnahmen:
Eine auf die anzusprechenden Zielgruppen zugeschnittene Aufbereitung der Bau- und Ausstattungsgeschichte sowie der heimat- und sozialgeschichtlichen Bedeutung des (ehemaligen) Sakralbaus sowie die erforderliche Recherche hierfür.
Broschüren, Audioguides, Podcasts, Videos, Websites bzw. Beitrag zu einer geeigneten lokalen oder regionalen Website o. Ä.
Die Durchführung von Veranstaltungen vor Ort, die
entweder explizit der Denkmalvermittlung dienen oder bei denen die Denkmalvermittlung verknüpft wird mit anderen Formen eines ortsangemessenen Kulturangebots.
Beispiele: Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Schreibwerkstätten, o. Ä.
der Kulturvermittlung dienen,
etwa durch Vorträge bzw. Vortragsreihen oder Seminare.
der kulturellen Bildung dienen,
z. B. die Durchführung oder Präsentation von entsprechenden Projekten – zum Beispiel in Zusammenarbeit mit Kulturbüros, Kindertagesstätten, Schulen, Jugend- oder Senioreneinrichtungen, Volkshochschulen oder anderen Weiterbildungsträgern.
Bei der Konzeption der Veranstaltungen sollte darauf geachtet werden, dass diese nach Möglichkeit intergenerationell und/oder integrierend/inklusiv (d.h. auch barrierefrei) angelegt sind bzw. kulturelle wie auch religiöse Vielfalt in den Blick nehmen.
Eine Förderung von investiven Maßnahmen ist nach Prüfung des Einzelfalls möglich. Der Anteil sollte 15% der Gesamtsumme nicht übersteigen. So kann etwa für die Vermittlungsarbeit vor Ort die Anschaffung eines Rechners, eines Beamers, von Leinwänden, von Beschallungsanlagen, WLAN oder von Audioguides unverzichtbar sein, oder die im Rahmen des Projekts zu realisierende kulturelle Nutzung des Gebäudes erfordert zwingend besondere Ausstattungsmaßnahmen (Kälte- oder Windschutz, mobile Podeste o. Ä.).
Höhe der Förderung?
Maximal 75 Prozent der anerkennungsfähigen Ausgaben,
maximal 25.000 EUR pro Antragsteller,
Mindestförderhöhe 3.000 EUR.
Antragsstellung?
Für Anträge und Anlagen müssen die bereitgestellten Vordrucke verwendet werden: https://kirchturmdenken.org/antragsformular/ .
Das Antragsformular ist auszudrucken, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und per Post an WIDER SENSE TraFo gGmbH, Rungestraße 17, 10179 Berlin zu senden.
Weitere Informationen:
Wider Sense GmbH
Rungestraße 17
10179 Berlin
Tel.: 030 - 240 88 240
E-Mail: info@widersense.org
Sprechzeiten:
Mittwoch, 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Anna Wiese: 0152 - 2945 8303
Quelle: Kirchturmdenken / 25.08.2022 re